Stephanskirchen – Ob Bürgermeister Karl Mair innerlich gejubelt hat, als er den Kaufvertrag für das Grundstück im Spitz von Vogtareuther und Kreuter Straße unterzeichnete, verrät er nicht. Vermutlich schon, denn er kann genau sagen, wann das war: „Am 20. März um 11.58 Uhr“. Damit war eine Suche beendet, die schon unter Mairs Amtsvorgänger Rainer Auer begonnen hatte.
Bebauungsplan
entworfen
Schon vor dem 20. März hatte der Gemeinderat beschlossen, das Büro Wüstinger-Rickert mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplans zu beauftragen. Nach der jahrelangen Suche nach einem Grundstück für das neue Gerätehaus der Schloßberger Feuerwehr sollte nicht mehr Zeit verstreichen, als unbedingt nötig. Nun beschäftigte sich der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde mit dem Entwurf des Bebauungsplans.
Der ist eigentlich ganz einfach: Das Baufenster, innerhalb dessen das neue Gerätehaus platziert werden kann, umfasst bis auf einen schmalen Rand die kompletten 4000 Quadratmeter. Ein Platzhalter für das Gebäude ist eingezeichnet, die notwendigen Parkplätze sind es noch nicht.
Von der Verwaltung wurden eine artenschutzrechtliche Vorprüfung, eine Überprüfung der Schmutzwasserbeseitigung, eine Kampfmitteluntersuchung und eine Bodenuntersuchung in Auftrag gegeben. Die Bodenuntersuchung liegt noch nicht vor, sodass die entsprechenden Erkenntnisse im Lauf des weiteren Verfahrens in den Bebauungsplan einzuarbeiten sind, erläuterte Christian Hausstätter, im Bauamt der Gemeinde für die rechtliche Seite zuständig. Die übrigen Untersuchungsergebnisse wurden bereits eingearbeitet.
Aus den Reihen des Gemeinderates war angeregt worden, dass das Grundstück eine Zu- und Ausfahrt zur Vogtareuther Straße haben sollte. Dagegen legten aber sowohl das Staatliche Bauamt als auch die Untere Naturschutzbehörde im Gespräch mit der Verwaltung ihr Veto ein. Zumal mit der Kreuter Straße eine alternative Erschließungsmöglichkeit besteht. Das Staatliche Bauamt begründete seinen Widerstand mit der Verkehrssicherheit, vor allem im Hinblick auf den Geh- und Radweg parallel zur Vogtareuther Straße. Von der Unteren Naturschutzbehörde wurde auf die Schutzwürdigkeit des vorhandenen Feldgehölzes verwiesen: Da eine andere Zufahrtsmöglichkeit besteht, wäre ein Eingriff in diesen wertvollen Lebensraum nicht gerechtfertigt.
Stephan Mayer (Parteifreie Bürger) bat darum, die Ausfahrt auf die Vogtareuther Straße nicht zu verbauen. Denn ist irgendwann einmal die Kraglinger Spange gebaut, wird der Abschnitt vom Feuerwehrhaus zur Ampel an der Salzburger Straße von der Staatsstraße zur Gemeindestraße herabgestuft. Mair machte deutlich, dass er damit in absehbarer Zeit nicht rechnet: Zu viele Grundstücksverhandlungen sind für den Bau der Kraglinger Spange noch nötig, zu viele Klagen Betroffener zu erwarten.
Parallel zur Ausarbeitung des Bebauungsplans wird auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde im Bereich Vogtareuther/Salzburger/Kreuter Straße/Steinbreitenweg geändert. Denn dort sind auch die bereits bebauten Flächen teilweise noch als Fläche für die Landwirtschaft beziehungsweise Grünfläche ausgewiesen. Das wird nun aufgeräumt.
Drei Nutzungen
vorgesehen
Die vorhandene Bebauung entlang der Vogtareuther Straße sowie die noch zur Verfügung stehenden Flächen werden als „allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Am südlichen Grundstücksende ist „Dorfgebiet“ vorgesehen, denn zum einen grenzt ein Hof direkt an und zum anderen gibt es eine weitere landwirtschaftlich genutzte Fläche sowie Gewerbe, wie Hausstätter auf Nachfrage von Steffi Panhans (SPD) erklärte. Der Löwenanteil der Fläche aber wird „Sondergebiet Feuerwehr“.
Der Bau- und Planungsausschuss war sowohl mit dem Bebauungsplan wie mit der Änderung des Flächennutzungsplans einverstanden. Am 30. April beschäftigt sich der Gemeinderat damit, danach werden beide Pläne im Rathaus ausgelegt.