Geteilter Datenschutz für Aschau

von Redaktion

Gemeinde tritt Zweckvereinbarung mit Landkreis bei

Aschau – Einstimmig beschloss der Gemeinderat, sich im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Rosenheim und dessen kreisangehörigen Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften an der „Zweckvereinbarung gemeinsamer Datenschutzbeauftragter“ zu beteiligen. Die von der Europäischen Union erlassene Datenschutz-Grundverordnung wird damit in Kooperation im Landkreis erledigt.

„Das Ziel der Kooperation ist die rechtssichere Umsetzung des Datenschutzes und die Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus“, so Bürgermeister Simon Frank.

Jede Behörde oder öffentliche Stelle muss einen Datenschutzbeauftragten benennen. „Die Umsetzung der DSGVO bedeutet einen höheren bürokratischen Aufwand, der bei kleineren Kommunen auf Dauer personelle und finanzielle Ressourcen binden würde“, so Frank weiter. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für mehrere öffentliche Stellen zu benennen.

Der Landkreis Rosenheim bietet hierzu eine praktikable und wirtschaftliche Lösung an. Grundlage dieser Kooperation ist eine Zweckvereinbarung zwischen den beteiligten Kommunen und dem Landkreis Rosenheim. Von den Kosten dieser interkommunalen Zusammenarbeit trägt der Landkreis Rosenheim 30 Prozent. Die verbleibenden 70 Prozent werden auf die Teilnehmer der Zweckvereinbarung je zur Hälfte nach Anzahl und Einwohnerzahl verteilt. Für die Gemeinde Aschau ergibt sich ein Gesamtbetrag von 3830 Euro für das Jahr 2024.

Die Gemeinde Aschau hatte 2019 bereits den Gemeindekämmerer Christoph Kraus zum Datenschutzbeauftragten bestellt; da er mittlerweile aus dem Dienst ausgeschieden ist, widerrief der Gemeinderat diese Bestellung einstimmig und bestellte mit dem Beitritt zur Zweckvereinbarung den Datenschutzbeauftragten für Kommunen im Landkreis Rosenheim, Markus Schwarzenböck, zum neuen Datenschutzbeauftragten. Schwarzenböck ist seit 2020 bereits in mehreren Gemeinden des Landkreises Rosenheim zum Datenschutzbeauftragten bestellt.

Als Ansprechpartner des Datenschutzbeauftragten sind in den mitwirkenden Gemeinden lokale Datenschutzkoordinatoren zu bestellen. Der Aschauer Gemeinderat beschloss, die Leiter der Fachbereiche 0 bis IV für diese Aufgabe zu bestellen. Die Aufgabe wird von den Fachbereichsleitern im Rahmen ihrer allgemeinen Tätigkeit erledigt. Zusätzliche Kosten für Aschau fallen nicht an.

Da Christoph Kraus auch Informationssicherheitsbeauftragter war, widerrief das Gremium einstimmig auch einen entsprechenden Beschluss aus dem Jahr 2020. Die Gemeinderäte beschlossen der Zweckvereinbarung „Gemeinsamer Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) des Landkreises Rosenheim und der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Rosenheim“ beizutreten. Die Kosten betragen aktuell rund 3700 Euro pro Jahr. Dieser Betrag kann jedoch jedes Jahr unterschiedlich ausfallen. Im Beschluss wurden die Kosten auf maximal 8000 Euro gedeckelt. reh

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