Großkarolinenfeld – Am Aschermittwoch vergangenen Jahres bemerkte eine Spaziergängerin, dass ein Landwirt aus einem „Odlbanzen“ im Wald bei Großkarolinenfeld eine „sehr übel riechende Flüssigkeit“ versprühte. Sie meldete dies der Gemeinde, die sie, weil nicht zuständig, an die Polizei verwies. Eine Streife war schnell zur Stelle und traf dort einen Mann noch mit dem Jauchefass an. Dieser wurde auch als Beschuldigter belehrt.
„Wahnsinnig gestunken“
Der Polizist sicherte auch Reste der Flüssigkeit aus dem Fass, die er als Gülle vermutete. Zumindest habe die Flüssigkeit „wahnsinnig gestunken“, sagte er im Zeugenstand vor dem Amtsgericht Rosenheim. Dort musste sich nämlich der Betreiber der Landwirtschaft, der jüngere Bruder des angetroffenen Übeltäters, verantworten. Der Bauer hatte nämlich bei der Polizei erklärt, dass sein Bruder die Flüssigkeit auf seine Anordnung hin dort abgelassen habe.
Das Gericht erließ daraufhin einen Strafbefehl über 3000 Euro gegen beide Brüder, wogegen diese Einspruch einlegten. So kam es zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richterin Dr. Stefanie Oberländer.
Mit dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft konfrontiert, erklärte der jüngere Bruder, dass es sich hier gar nicht um Gülle habe handeln können. Eine solche würde auf ihrem Anwesen nicht entstehen können, weil sie seit acht Jahren keine Tierhaltung mehr betreiben. Es habe sich bei der Flüssigkeit vielmehr um Regenwasser aus einem Bodentank gehandelt. Das habe möglicherweise „abgestanden gerochen“, weil es den ganzen Winter über sich in dem Erdtank befunden habe. Mit Sicherheit habe es dort keine Kontamination mit irgendwelchen Abwässern geben können, weil solche in einen gesonderten Abwassertank und von dort in die Biogas-Anlage geleitet würden.
Die von dem Polizisten aufgefangene Flüssigkeitsprobe wurde an das Bayerische Landesamt für Umwelt weitergeleitet und dort wissenschaftlich untersucht. Tatsächlich wurde dabei keine tierische Gülle festgestellt. Wohl aber chemische und medizinische Rückstände, die, wie der Gutachter des Amtes Hans Albert Wagener vor Gericht ausführte, unwiderlegbar auf häusliche Abwässer hinwiesen. Zwar in erheblicher Verdünnung aber dennoch eindeutig nachweisbar.
Der jüngere Angeklagte wies den Vorwurf verunreinigten Wassers allerdings nach wie vor weit von sich. Er versteifte sich auf den Begriff der „Gülle“ im Anklagesatz und wollte den Gegenbeweis anführen.
Bereits im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, sie könne sich – gegen eine Geldauflage – auch eine Einstellung wegen Geringfügigkeit vorstellen. Die hatte jedoch schon damals der Angeklagte zurückgewiesen, weil er sich keinerlei Schuld bewusst war. Nun bot der Vertreter der Staatsanwaltschaft erneut aus prozessökonomischen Gründen eine Einstellung in dieser Form an. Es sei für alle beteiligten unverhältnismäßig, wenn die Sache bis zum Landgericht mit erheblichem technischen Beweisaufwand käme. Zumal die gutachterlichen Fakten doch eine klare Sprache sprächen.
Unter Zähneknirschen Geldauflage bezahlt
Auch die Vorsitzende erklärte dem Angeklagten, so er mit dieser Form der Einstellung nicht einverstanden wäre, sei sie gezwungen, ihn zu verurteilen. Es sei ihm unbenommen, gegen ein solches Urteil vorzugehen. Er möge jedoch überlegen, ob diese Sache – zumal der Staatsanwalt eine reduzierte Geldauflage von 1000 Euro an eine von ihm selbst zu benennende gemeinnützige Organisation vorgeschlagen hatte – nicht auf diese Weise aus der Welt geschafft werden könne.
Nach längerem Hin und Her vermochte sich der Landwirt zu einem solchen Zugeständnis durchzuringen, sah er sich doch nach wie vor zu Unrecht behandelt. So wird er nun, nach seinen Worten, „unfreiwillig“ 1000 Euro an die Deutsche Umwelthilfe entrichten, gilt aber weiterhin als nicht vorbestraft.