Wohneinheiten in einem Stall

von Redaktion

Gemeinderat Eggstätt lehnt Antrag auf Vorbescheid ab

Eggstätt – „Es geht nur um einen Sicherheitsbeschluss,“ erklärte Bauamtsleiterin Regina Maier in der jüngsten Sitzung des Eggstätter Gemeinderates. Ein Bauwerber hatte in Aufham einen Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines Teilbereiches des Stall- und Tennengebäudes, Teilabbruch und Ersatzbau für sechs neue Wohneinheiten und zwei Ferienwohnungen sowie Umnutzung des Nebengebäudes gestellt. Seit einiger Zeit beschäftigt dieser Antrag den Gemeinderat. In der März-Sitzung hatte das Gremium zwar den Antrag bezüglich Ersatzbau gutgeheißen, aber auch festgehalten, dass beim Nebengebäude noch einmal die Planunterlagen hinsichtlich Stellplatz, Aufenthaltsbereich und Immissionsgutachten ergänzt werden sollten.

Ein Beschluss wurde deshalb zurückgestellt. Um eine Genehmigungsfiktion zu vermeiden, wonach ein Antrag, der nicht innerhalb von zwei Monaten nach Posteingang bei der Gemeinde abgelehnt wird, als genehmigt gilt, wie es auch in Art. 36 des Baugesetzbuches formuliert wird, werde dieser Tagesordnungspunkt aus formalen Gründen nun wiederholt, erklärte Maier.

Da der Bauwerber noch keine geänderten Pläne eingereicht habe, könne der Gemeinderat nur über die erste Fassung der Pläne abstimmen. Pläne, bei denen die Nutzung des Nebengebäudes noch immer unbekannt sei. Der Vorschlag der Verwaltung laute daher, die Erstpläne abzulehnen. Auf Nachfragen von Hans Plank (CSU) bestätigte Maier, dass der Bauherr informiert wurde und ihm der Sachverhalt erläutert wurde. Der Bauantrag sei bislang aber nicht zurückgezogen worden. „Aufgrund noch offener planerischer Punkte soll keine Feststellungswirkung auf das Genehmigungsverfahren vom Vorbescheid ausgehen.“ Die Verwaltung empfehle daher, zur Sicherheit den Erst-Antrag abzulehnen. Mit 13:0 folgten die Gemeinderäte diesem Beschlussvorschlag. elk

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