Einkommensgrenze für die Vergabe von vergüngstigtem Bauland

von Redaktion

Halfinger Gemeinderat legt Details für Verfahren fest

Halfing – Schon in der jüngsten Sitzung war es um die Überarbeitung der Richtlinie der Gemeinde für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland zur Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung gegangen. Der Gemeinderat hatte damals sein prinzipielles Ja zu Punkten wie antragsberechtiger Personenkreis, Rangfolge, Bewertungszeitpunkt und Grundstücksvergabe und Inhalt des Grundstückskaufvertrages gegeben, aber noch Nachbesserungen bei einigen Details gefordert.

Diese Nachträge wurden in der jüngsten Sitzung besprochen. So werden bei Punkt 1.5 bei hinzuzurechnenden Einkünften noch „Lohnersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Insolvenzausfallgeld, Mutterschaftsgeld)“ hinzugefügt, erklärte Bürgermeisterin Regina Braun (CSU).

Kritisch hatten die Gemeinderäte auch das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen gesehen, das laut Richtlinie auf den jeweils aktuellen Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik basiert. Demnach ergibt sich ein allgemeiner Durchschnitt von 51352 Euro. Neu hinzukommen wird nun in der Richtlinie, dass dieser bei Paaren/Familien bei 102704 Euro liegt.

Daniel Ober (HWV) merkte an, dass Amerang den Absatz bezüglich des durchschnittliches Jahreseinkommen anders geregelt habe. So heiße es dort: „Das durchschnittliche steuerpflichtige Einkommen in der Gemeinde wird anhand der Daten des Landesamtes für Statistik ermittelt. Sollte das maßgebliche Jahr abweichen, werden je Jahr drei Prozent Steigerung angenommen.“

Bürgermeisterin Braun merkte an, dass sie keinen aktuelleren Betrag habe als den vom Landesamt für Statistik ausgewiesenen. „Es liegt an uns, diesen Betrag zu erhöhen.“ Es könne, bevor die Richtlinie in Vollzug geht, noch einmal geprüft werden, ob ein neuer Wert vorliegt und ob dieser dann verwendet wird. Das Gremium verständigte sich schließlich mit 12:0 darauf, dass der Wert aus dem Jahr 2018 um drei Prozent pro Jahr bis heute zu erhöhen ist, solange kein neuer statistischer Wert herausgegeben wird.

Ein weiterer Kritikpunkt betraf die Rückübertragung des Eigentums. Hierzu gab Bürgermeisterin Braun bekannt, dass man trotz Nachfragen keine verbindliche Aussage zur Übertragung der Gemeinde zum Rückkauf eines Grundstücks an das Kommunalunternehmen bekam. Aus Sicht der Verwaltung sollte also die Richtlinie so belassen werden, ohne das Kommunalunternehmen miteinzubeziehen.

Einstimmig genehmigten daraufhin die Gemeinderäte die Richtlinie der Gemeinde für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland zur Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung gemäß vorliegendem Entwurf mit der Änderung bezüglich durchschnittlichem Jahresein- kommen.elk

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