Keine Einwände gegen PV-Anlage

von Redaktion

Gesamtfläche von 12718 Quadratmetern

Halfing – Keine Einwände hatten die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung gegen eine geplante Freiflächenanlage nördlich von Halfing.

Schon mehrfach war der Antrag auf die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage nördlich der Gemeinde Thema im Gremium. Die Gesamtfläche der Anlage soll rund 12718 Quadratmeter betragen, davon sollen etwa 10396 Quadratmeter eingezäunt und von einem Grünstreifen umgeben werden.

Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) erläuterte, dass der Gemeinderat schon vor einigen Monaten seine Zustimmung zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage erteilt habe. Dazu liegt laut Bauwerber auch eine Einspeisezusage vor. Inzwischen sei bei der Gemeinde auch die Relevanzprüfung, sprich ein Artenschutzgutachten, eingegangen. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Wüstinger und Rickert aus Frasdorf empfehle sich nun wie folgt vorzugehen: Das Planungsbüro soll ein Angebot für die Bauleitplanung abgeben. Anstelle eines qualifizierten Bebauungsplans soll ein „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ aufgestellt werden. Für diesen brauche es einen Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde sowie einen entsprechenden Vertrag zur Kostenübernahme zwischen der Gemeinde und dem Bauwerber. Das Ganze werde rechtsanwaltlich begleitet, der Bauwerber müsse hierbei auch die Kosten tragen, so Braun weiter. Die Beauftragung des Planungsbüros obliegt der Gemeinde.

Auf Nachfragen von Daniel Ober (HWB) bestätigte die Bürgermeisterin, dass es nur um die Bauleitplanung für den vorliegenden Antrag geht. Eventuell könne man später die gesamte Gemeinde hinsichtlich Photovoltaik-Anlagen durch das Planungsbüro überplanen lassen, eventuell auch in interkommunaler Zusammenarbeit, aber „das ist alles Zukunfts-
musik“.

Johannes Guggenberger (parteilos) forderte, dass man dies zeitnah angehen sollte. Ein Ansinnen, das die Gemeinderäte mit einem Kopfnicken bekräftigten. Für die weitere Planung des vorliegenden Antrags war kein formeller Beschluss nötig. elk

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