Eggstätt holt sich Rechtsberatung

von Redaktion

Förderantrag für Kauf von Feuerwehrauto soll wasserdicht sein

Eggstätt – Dass man ein Feuerwehrauto nicht mehr einfach so kaufen kann, zeigte sich in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Geschäftsleiter Johannes Halser erklärte, dass für den angedachten Feuerwehr-Gerätewagen GW-L2 ein Vergabeverfahren durchgeführt werden muss. Die strikte Einhaltung des Vergaberechts wurde im Förderbescheid der Regierung von Oberbayern zur Auflage gemacht. „Fehler im Vergabeverfahren können sich förderrechtlich schädlich auswirken. Zudem sind bei Vergabefehlern Rügen durch beispielsweise unterlegene Bieter zu befürchten,“ sagte Halser.

Um allen vergaberechtlichen Erfordernissen gerecht zu werden, plane die Verwaltung, sich bei der Auftragsvergabe beraten zu lassen. Zwei Angebote habe man eingeholt, wobei der eine Anbieter auch rechtlich beraten darf. Das Angebot falle entsprechend um gut 1200 Euro höher aus. Auch wenn der geschätzte Auftragswert für die Beratung bei beiden Angeboten unter 10000 Euro liege, also ohne förmliches Verfahren vergeben werden darf, lege man dem Gemeinderat die Vorlage vor. Halser begründete dies damit, dass sich durch eventuell eintretende Zusatzleistungen oder Mehraufwand ein höheres Honorar ergeben könnte.

Gerhard Eder (ÜWG) hielt eine Auftragsvergabe an den teueren Anbieter für vernünftig. Kajetan Huber (FBE) hakte nach, warum eine Unterstützung erforderlich sei. Halser erklärte, dass man eine Beratung auch über die ZV Kommunale Dienste Oberland abwickeln könne. Dafür müsse man allerdings Verbandsmitglied eben auch im Bereich Ausschreibungen sein. Dies sei aber frühestens im Herbst möglich.

Bürgermeister Christoph Kraus (FBE) wies darauf hin, dass der Eggstätter Gemeinderat einen Beitritt zur Bereich Ausschreibungen bei der ZKV vor einigen Jahren abgelehnt habe. In Aschau, wo er vor seinem Amtsantritt wirkte, habe sich die Zusammenarbeit bei Ausschreibungen mit der ZKV beim Neubau der Turnhalle als sinnvoll erwiesen.

Die Gemeinderäte stimmten schließlich für eine Auftragsvergabe an die Mayburg Rechtsanwaltsgesellschaft in München zum Angebotspreis von 5670 Euro zu. Zudem willigt der Gemeinderat ein, dass eventuelle Mehrkosten im Zuge der Beratungstätigkeit von der Gemeinde Eggstätt übernommen werden. elk

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