„Nicht ideal“

von Redaktion

Röthenbach-Verrohrung muss saniert werden

Oberaudorf – Abgeplatzter Beton, freigelegter Stahl. Am Röthenbach besteht Handlungsbedarf, wie eine Untersuchung ergeben hat. An vielen Stellen seien Betonelemente schadhaft. Der Röthenbach durchquert Oberaudorf von Westen nach Osten und verläuft unterirdisch auf einer Länge von rund 450 Metern in Betonschalen, die durch Betonplatten abgedeckt sind.

Der Bau- und Straßenausschuss des Gemeinderats hat daher in seiner Sitzung vom 7. Mai beschlossen, einen Abschnitt mit besonders großen Schäden zu erneuern. Weitere problematische Abschnitte unterhalb im Bereich der Eisenbahn und oberhalb im Bereich des Friedhofs sollen später folgen.

Gegen eine Stimme beschlossen die Ausschussmitglieder die Vergabe der Planung und der örtlichen Bauüberwachung. Diese wurden der Gemeinde für 19887 Euro netto angeboten. Die Gegenstimme richtete sich nicht gegen das Bauvorhaben selbst, sondern gegen eine Formalie der Ausschreibung. Diese berücksichtige nur den ersten Bauabschnitt, nicht das Gesamtprojekt, so die Kritik.

Der Röthenbach liegt als Gewässer dritter Ordnung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. Sie muss daher den Unterhalt und die dabei anfallenden Kosten übernehmen. Laut Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt ist die Situation am Röthenbach „hochwassertechnisch nicht ideal“. Zur Sicherung des Dorfes sei im Oberlauf bereits ein Holzfang eingebaut worden, es gebe Überlegungen, weiter oben noch einen zweiten Holzfang zu errichten.

Die Entscheidungen zu den übrigen Anträgen der Tagesordnung waren einstimmig. So kann jetzt ein Hotelier eine Gaststätte in der Rosenheimer Straße 4 in einen Laden und die Betreiberwohnung im Dachgeschoss in ein Ferien-Appartement umwandeln. Er erhielt ergänzend den Hinweis, auf Brandschutz und Fluchtwege zu achten.

Auch der Bauantrag zum Anbau an einer bestehenden landwirtschaftlichen Reithalle im Thalfelderweg wurde geschlossen positiv beschieden. Der Antragsteller möchte die Halle an der Traufseite um rund ein Drittel vergrößern. Dem Eigentümer einer Jagdhütte in der Rosengasse wurde auf Antrag die Verlängerung des bereits genehmigten Vorbescheids zum Anbau gewährt. Der Antragsteller möchte an der Ostseite der Hütte einen 2,50 Meter breiten Anbau für Sanitäranlagen errichten. Angemerkt wurde, dass er wasserrechtliche und denkmalschützerische Auflagen beachten muss.

Einstimmigkeit herrschte auch bezüglich eines Antrags auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehenden Wohngebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Sudelfeldstraße. Allerdings wurde der Antrag geschlossen abgelehnt. Den Ausschussmitgliedern erscheint das geplante Haus zu hoch, weshalb es sich nicht in die Umgebung einfüge, so die Begründung.

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