Gemeinderat kann sich mit Ausbauplänen nicht anfreunden

von Redaktion

Nußdorfer Gremium diskutiert erneut Vorbescheid zur Umnutzung eines landwirtschaftlichen Hofes

Nußdorf – Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats stand erneut der Vorbescheidsantrag zur Umnutzung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Einfirsthofes zur Debatte. Das Gebäude im Außenbereich, für das keine Privilegierung mehr besteht, soll in fünf Wohneinheiten umgewandelt werden, wobei eine angebaute Tenne und ein Stall einbezogen werden sollen.

Bereits bei der ersten Besprechung Mitte Januar konnte keine Zustimmung für das gemeindliche Einvernehmen erzielt werden. Der Grund hierfür waren zahlreiche offene Fragen zum Vorhaben.

Zwischenzeitlich hat das Landratsamt auf Anfrage erklärt, dass einige Punkte erst im Rahmen des Bauantrags behandelt werden könnten. Dazu gehören unter anderem Fragen zur Oberflächenentwässerung und zum Denkmalschutz.

Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Frage der möglichen Emissionsschutzauflagen, da sich unmittelbar neben dem geplanten Wohngebäude ein Gewerbebetrieb befindet, für den ein Erweiterungsantrag vorliegt. Ursprünglich bildeten die beiden Gebäude als Hofstelle eine Einheit, wurden nun aber eigentumsrechtlich voneinander getrennt. In diesem Zusammenhang wies Bürgermeisterin Susanne Grandauer, darauf hin, dass das Landratsamt bei seiner Betrachtung des Emissionsschutzes die Werte aus dem Bestandsgewerbe (Schlosserei) einsetzte. Sie fügte hinzu, dass die Frage aufkomme, ob diese Werte auch dann noch gelten würden, wenn der Gewerbebetrieb als Kfz-Werkstatt anderweitig genutzt werde. Aus Sicht des Landwirtschaftsamts seien alle Voraussetzungen gegeben, dass an dieser Stelle fünf Wohneinheiten entstehen können, da das Anwesen bis 2016 als landwirtschaftlicher Betrieb genutzt wurde und bestehende feste Regelungen dies unterstützten.

Nach Ansicht von Gemeinderätin Barbara Schiedermair (Freie Wähler) bleibt die Frage nach dem erforderlichen Parkraum für die fünf Wohneinheiten offen. Es müssen insgesamt 10 Parkplätze nachgewiesen werden, wobei im Vorbescheidsantrag die Nutzung der angrenzenden Streuobstwiese vorgesehen ist.

Gemeinderat Helmut Brunner (CSU) bezeichnet die beantragte Bebauung als zu „massiv“ und betont das Fehlen einer Nachbarschaftsbeteiligung. Er appelliert sowohl an den Gemeinderat als auch an die Behörden, das Nachbarschaftsschutzrecht zu berücksichtigen: „Solang das ignoriert wird, werde ich nicht zustimmen.“ Die Bürgermeisterin fasste die weitere Diskussion zusammen, dass es um eine erhaltenswerte Bausubstanz gehe, die mit Maß und Ziel verdichtet werden könne. Sie erklärte, dass sich die Struktur des gesamten Anwesens aus der Landwirtschaft entwickelt hat. Nach Auflösung des landwirtschaftlichen Betriebes stellt sich die Frage ob Gewerbe und Wohnen in so massivem Ausbau möglich ist. Für eine Wohnbebauung mit fünf Wohneinheiten an dieser Stelle blieb der Gemeinderat bei seiner Meinung: das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig nicht erteilt.stv

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