Kiefersfelden/Rosenheim – Die meisten seiner Straftaten hatte der 24-Jährige in Baden-Württemberg begangen, weil er aber bei Kiefersfelden der Polizei ins Netz gegangen war, kam das gesamte Verfahren vor das Schöffengericht in Rosenheim. Dazu kam, dass der ehemalige Soldat von gleich fünf verschiedenen Staatsanwaltschaften zur Festnahme ausgeschrieben war.
Falsches
Nummernschild
Die Raublinger Polizisten hatten festgestellt, dass der Angeklagte mit einem falschen Nummernschild unterwegs war, weshalb sie ihn anhielten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er das Fahrzeug unterschlagen hatte, er keinen Führerschein mehr hatte und sich darüber hinaus im Handschuhfach verbotene Waffen befanden, für die er keine Berechtigung besaß.
Überhaupt war er offensichtlich der Meinung, ein Führerschein sei für ihn unnötig. Zehnmal konnte man ihm das unberechtigte Führen eines Autos nachweisen. Viermal hatte er Einmietbetrügereien begangen, zweimal getankt und sich – ohne zu bezahlen – davon gemacht. Schließlich hatte er auch die Anzahlung für ein Auto kassiert, ohne es jemals verkaufen zu wollen.
Um die Möglichkeit einer Verständigung auszuloten bat der Verteidiger Maximilian Hoh um ein Rechtsgespräch. Immerhin war das Verfahren für zwei Tage angesetzt. Wenn der Angeklagte dies durch ein Geständnis verkürzen könne, so würde dies das Gericht sicherlich milder gestimmt machen.
Eine solche Verständigung kam zustande. Was heißt: Sofern sich der Angeklagte für schuldig erklärt, könne sich das Strafmaß zwischen zwei Jahren sechs Monaten und drei Jahren bewegen. Angesichts der Vielzahl an Straftaten stand eine durchaus höhere Strafe im Raum. Alle Beteiligten zeigten sich einverstanden.
Der Verteidiger gab für seinen Mandanten ein umfassendes Geständnis ab und so mussten nur noch einige wenige Zeugen belegen, dass dieses Geständnis auch den Tatsachen entsprach.
Zu seinen persönlichen Verhältnissen schilderte der Angeklagte, wie er nach Beendigung seiner Militärdienstzeit gewissermaßen in ein „Covid-19-Loch“ gefallen sei. Er habe mit dem Versuch, per Ebay ein eigenes Geschäft aufzuziehen, Schiffbruch erlitten und mit einem Betrug einen vorhergehenden ungeschehen machen wollen. Dabei sei er in eine immer schneller werdende Abwärtsspirale geraten. Schlussendlich sei er sogar froh gewesen, dass ihn die Haft vor weiteren Straftaten bewahrt habe.
In ihrem Plädoyer beklagte die Staatsanwältin die umfangreiche Vorstrafenliste des Angeklagten und die offene, einschlägige Bewährungsstrafe aus einem kurz vorher ergangenen Urteil. Geradezu unglaublich sei die Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten. Am 24. Februar sei er aus dem Gericht gekommen und habe noch am selben Tag den nächsten Betrug begangen.
Andererseits akzeptiere sie sein Geständnis und glaube ihm auch, dass er wirklich Einsicht und Reue zeige. Der Verständigung entsprechend beantragte sie eine Haftstrafe von drei Jahren.
Der Verteidiger betonte nochmals den Wert des umfassenden Geständnisses und dass sein Mandant tatsächlich nunmehr einen strikt gesetzestreuen Weg einschlagen wolle. Auch dass er nach Kräften zur Wiedergutmachung des durch ihn entstandenen Schadens bereit sei. Eine Strafe vom unteren Rand der Verständigung, also zwei Jahre und sechs Monate, hielt er für angemessen.
Haftzeit klug
nutzen
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch wählte die Mitte zwischen beiden Anträgen mit zwei Jahren und neun Monaten Haft. Dazu empfahl es dem Verurteilten die Haft womöglich für eine kluge Ausbildung zu nutzen, um im Anschluss einen Start in die Freiheit positiv angehen zu können.