Baugebiet Wimmäker in der Diskussion

von Redaktion

Pittenharter Gemeinderat legt Baupläne aus und reagiert auf die Sorgen aller Beteiligten

Pittenhart – Es war ein langer Akt für die Gemeinderäte. Die Anhörung und Beschlussfassung zu den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die frühzeitig im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB für die 21. Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes Wimmäcker beschäftigten das Gremium. Dabei hatten rund zehn Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nicht einmal eine Stellungnahme vorgelegt. Dennoch gab es einige Rückmeldungen zu besprechen.

Einspruch des
angrenzenden Nachbarn

Der angrenzende Nachbar, Ludwig Siglreithmaier, hat zu der vorangetriebenen Planung Einspruch eingelegt. Punkte wie die geplante Lärmschutzwand, die wie beabsichtigt auf fast der kompletten Stalllänge errichtet werden soll, würde die fachgerechte Durchlüftung des Stalles zum Erliegen bringen.

Insbesondere an heißen Sommertagen wäre die Luftumwälzung im Stall nicht mehr gewährleistet und dadurch das Wohl seiner Tiere beeinträchtigt. Keinesfalls dürfen diese aufgrund von Hitzestress gesundheitlich beeinträchtigt werden, oder zu Schaden kommen, so der Bauer in seiner Stellungnahme.

Siglreithmaier schlägt vor, die Lärmschutzwand mehr Richtung Süden, in den Bereich der Bergehalle zu verschieben, wie er bereits im Vorortgespräch mit Bauamt und Bürgermeister angesprochen hat, wäre er dazu bereit, die derzeit nach Westen befindliche Abluftleitung mit Vakuumpumpe in das Stadelgebäude zu verlegen. Dadurch könnten die Lärmemissionen vorab deutlich gesenkt werden, wie Ludwig Siglreithmaier schreibt.

Laut Gemeinde wird derzeit eine Ergänzung zum Schallgutachten erstellt, auch das die Abholung der Milch zeitlich umorganisiert werden kann, wurde dem Schallschutzgutachter für seine Berechnungen mitgeteilt.

Somit erscheint eine Beeinträchtigung des landwirtschaftlichen Betriebes aufgrund des aufzustellenden Bebauungsplanes nicht gegeben.

Es sollte bei Vorliegen des Lärmgutachtens in einem weiteren Besprechungstermin die Sachlage mit dem Landwirt nochmals abgeklärt werden.

Lärmschutzwand auf der
Westseite gewünscht

Eine weitere Stellungnahme der Anlieger Katrin Bauerschmidt und Gabriela Preißler wurde der Gemeinde vorgelegt, die Anwohner Rosenheimer Straße 3 (ehemaliges Spiel-Gebäude) bitten um die Ergänzung der aktuellen Pläne um die bereits genehmigte Lärmschutzwand auf der Westseite des Grundstückes und den bereits genehmigten Carport auf der Ostseite. Ein entsprechender Bauantrag liegt seit 2014 vor, beide Bauobjekte sind bereits begonnen aber noch nicht fertiggestellt, so die Anlieger.

Außerdem bitten die Damen Bauerschmidt und Preißler um die Berichtigung, beziehungsweise Streichung des Textes im Hinblick auf die im Bebauungsplan derzeit unter Punkt 4 stehende Begründung „…da aufgrund der Altersstruktur… mittelfristig mit einer Aufgabe des Schreinereibetriebs zu rechnen ist.“

Ob und wie die Schreinerei weitergeführt wird, wenn die Besitzer in Rente gehen, ist derzeit noch völlig offen und steht in keinem Zusammenhang mit ihrem Antrag, im neuen Bebauungsplan auch den Aus- und Umbau von Wohnungen zu ermöglichen.

Zudem wird von Bauernschmidt und Preißler die unter Punkt 5 stehende Begründung bezüglich der Art der baulichen Nutzung (Lärmschutz) angemerkt, dass es erfahrungsgemäß eine nachträgliche Errichtung von Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbe- und Handwerksbetrieben schnell zu Streitigkeiten bezüglich der Lärmimmission und Geruchsbelästigung führt.

Die Räte haben in ihrer Beschlussfassung der Überprüfung und gegebenenfalls die Aktualisierung der unter Punkt 4 beschriebenen Situation zugestimmt, die Begründung der baulichen Nutzung – Lärmschutz soll textlich entsprechend angepasst werden und der für Mischgebiete zulässige Immissionswert von 60 dB(A) aufgenommen werden.

Vonseiten der Handwerkskammer für München und Oberbayern wurde die Gemeinde Pittenhart auch auf die eventuell entstehenden Konflikte zwischen der bestehenden Schreinerei und der heranrückenden Wohnbebauung hingewiesen.

Die Handwerkskammer fordert die grundsätzliche Sicherstellung, dass sich durch die geplante Wohnbebauung keine negativen Auswirkungen für bestandskräftig genehmigte Betriebe ergeben.

Die Stellungnahme der Handwerkskammer hat das Gremium zur Kenntnis genommen und beschlossen, dass die Ergebnisse aus dem derzeit erstellten Schallgutachten in die weitere Planung einfließen werden.

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Bereich Landwirtschaft (AELF) nimmt zur vorliegenden Planung folgendermaßen Stellung, das laut Landesentwicklungsplan Bayern land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete in ihrer Flächensubstanz erhalten werden sollen.

Die Grünlandzahl der Flurstücke Fl.-Nr. 230 und 231 der Gemarkung Pittenhart liegt bei 58 und damit deutlich über dem Landkreisdurchschnitt (46) und auch über dem Gemeindedurchschnitt. Bei diesen Flurstücken handelt es sich im Rahmen der Bodenschätzung um qualitativ hochwertige Flächen bezogen auf den Landkreis Traunstein.

Zudem gibt das Amt zu bedenken, dass der Sirenenlärm des Feuerwehrhauses in der unmittelbaren Nähe zum offenen Milchviehstall erfolgt, was für die Tiere Stress mit den unterschiedlichen Auswirkungen bedeuten könnte.

Die Bedenken wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Sirenenalarm zur Probe und beim Einsatz ist zur Sicherheit aller notwendig. Nach unsrer Einschätzung nach erfolgt einmal im Monat ein Probealarm, drüber hinaus wird die Sirene nur bei Einsätzen eingesetzt.

Es wird angenommen, dass die Sirene insgesamt maximal 20-mal pro Jahr laut gibt. Da Sirenenalarm generell so laut sein soll, dass dieser gehört wird, was auch in jedem Fall die Tiere um Stall wahrnehmen.

Der „alte“ Stall des gleichen Landwirtes befand sich direkt neben dem bestehenden Feuerwehrhaus und somit direkt neben der bestehenden Sirene. Es erscheint die Störung der Tiere dadurch nicht bemerkenswert erheblicher zu sein, als der generelle Alarm auslösen würde, da bisher diesbezüglich noch nie eine Meldung bei der Gemeinde eingegangen ist. Bürgermeister Reithmeier scherzt etwas, die Tiere des Moierbauern würden die Sirene von Geburt an kennen.

Was für die Gemeinderäte durchaus verständlich ist, sind die Anmerkungen des Amtes, dass der Beschlag von hochwertigem, landwirtschaftlichem Grünland für Bauland kritisch gesehen wird. Aber in unserer Region seien hochwertige Böden die Regel, sodass es unausweichlich bleibt, solche Flächen für Bauland zu generieren.

Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein schreibt, dass im Entwässerungskonzept, die für den Gemeinde Pittenhart vorgeschriebene Trennsystemvariante zu berücksichtigen ist und die wasserrechtlichen Vorgaben bzgl. des Niederschlagswassers in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollen, was nach Beschlussfassung auch im Bebauungsplan umgesetzt wird und bei den Straßenplanungen mit einfließt.

Hinsichtlich der Schmutzwasserableitung wurden die Kanalrohre mit einem Durchmesser von 250mm verlegt, welche zur Abwasserbeseitigung ausreichen. Der Anteil von 1800 Einwohnerwerten, mit dem die Gemeinde Pittenhart am Klärwerk Altenmarkt beteiligt ist, reicht aus, das derzeit noch über 200 nicht genutzte Einwohnerwerte vorhanden sind, was für die vorgesehene Bebauung ausreichen.

Rettungswege und
Löschfahrzeuge

Von der Kreisbrandinspektion Traunstein werden in der abgegebenen Stellungnahme die Punkte zweiter Rettungsweg, Löschwasserversorgung und Löschwasserentnahme, sowie die Zufahrt für das Grundstück der Feuerwehr angesprochen, die Gemeinderäte haben diese Anmerkungen zur Kenntnis genommen, die einzelnen Punkte werden im Planungsentwurf des Bebauungsplanes aufgenommen und im Zuge der Erschließungsmaßnahme umgesetzt.

Das Gremium hat auch die Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein SG 3.13 Tiefbauverwaltung behandelt. Da sich das Ende der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt derzeit im südlichen Bereich der Mehrzweckhalle befindet, muss aufgrund der vorgegebenen Anbauverbotszone mit der Tiefbauverwaltung des Landratsamtes eine Verschiebung in besagter, südlicher Grenze besprochen werden.

Vom Gemeinderat Sebastian Stöcklhuber wird die Anregung gegeben, die Häuser zwischen Schule und Tankstelle möglichst ansprechend, dem ländlichen Gebiet entsprechend, erstellen zu lassen. emk

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