Bushäuschen in Weisham nachträglich genehmigt

von Redaktion

„Wir wollen das Bushäusl“ – Monate nach dem Bau schafft Eggstätt Rechtssicherheit

Eggstätt – Das Bushäuschen in Weisham steht zwar schon seit einigen Monaten, aber wohl ohne Genehmigung. Ein Umstand, der bei der Verkehrsschau im April dieses Jahres festgestellt wurde. Bei dem Treffen, bei dem Vertreter der Gemeinde, der ZV Kommunale Dienste Oberland, der PI Prien, der Verkehrswacht sowie Vertreter des Straßenbauamtes und der Straßenverkehrsbehörden zusammen kamen, wurde aber auch festgehalten, dass die Bushaltestelle an der Stelle „okay“ sei. Bürgermeister Christoph Kraus (FBE) sagte weiter: Um hier Abhilfe zu schaffen, müsse nachträglich ein entsprechender Antrag her. Bauamtsleiterin Regina Maier erklärte den Zusammenhang ausführlicher. Auch wenn gemäß Artikel 57 BayBo eine Bushaltestelle verfahrensfrei sei, stehe der Bebauungsplan Weisham dem Vorhaben im Weg. Es brauche eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Weisham. Die Fläche ist dort nämlich als nicht überbaubare Grundstücksfläche markiert. Hinzukommt eine Ausnahme-Genehmigung hinsichtlich der sogenannten Anbauverbotszone. Die sei in Paragraf 23 BayStrWG geregelt. Dort heißt es: „Außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten dürfen bauliche Anlagen an Staatsstraßen bis zu 20 Meter… jeweils gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahndecke, nicht errichtet werden.“ Aber nachdem die Bushaltestelle bei der Verkehrsschau keinerlei Einwände hervorrief, werde sie die Genehmigung für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Standortes noch schriftlich einholen. Damit könne man nicht nur den Verstoß gegen das Bauplanungsrecht heilen, mehr noch: Ein genehmigter Standort diene auch der Rechtssicherheit im Bezug auf Haftungsfragen. Helmut Hundhammer (CSU) sprach seinen Ratskollegen aus der Seele: „Wir wollen das Bushäusl.“ Der Beschlussvorschlag, zum Abschluss des Verfahrens und zur Herstellung der formellen und materiellen Standortsicherung wird die Verwaltung beauftragt, das Genehmigungsverfahren nachzuholen und die Ausnahmeerteilung vom Anbauverbot einzuholen, um Rechtssicherheit zu erlangen, wurde schließlich ohne weitere Nachfragen mit 11:0 angenommen. elk

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