Eggstätt – Heftig wurde schon im April über den „Antrag der Jagdgenossenschaft zur finanziellen Unterstützung bei der Beseitigung von Schäden bei den Wirtschaftswegen“ im Gemeinderat debattiert.
Der Gemeinderat befürwortete einstimmig, der Jagdgenossenschaft einen Zuschuss in Höhe von 3000 Euro zu gewähren – allerdings unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung durch die Rechtsaufsicht am Landratsamt Rosenheim. Eine Auszahlung soll nach Rechtskraft des Haushaltes erfolgen.
Nun traf die Antwort der Rechtsaufsichtsbehörde ein, die ausführlich von freiwilligen Leistungen, Pflichtaufgaben, örtlichen Aufgaben und haushaltsrechtlichen Grundsätzen handelt. Weiter heißt es in dem Schreiben, dass mit der Zuschussgewährung der Gemeinde wohl von einer örtlichen Angelegenheit auszugehen sei, gegen die es rechtsaufsichtlich keine Bedenken gebe. „Die Gemeinde sollte sich jedoch bewusst sein, dass mit der Gewährung des Zuschusses an die Jagdgenossenschaft ein Präzedenzfall geschaffen wird für vergleichbare Fälle“, heißt es weiter.
Die Rechtsaufsicht beschränke sich darauf, „ob die Summe aller freiwilligen Leistungen mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde vereinbar ist“. Schlussendlich empfiehlt die Rechtsaufsicht jedoch, „die beschlossene Zuwendung an die Jagdgenossenschaft unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen noch mal zu überdenken.“
Geschäftsleiter Johannes Halser sagte, dass die Verwaltung diese Zuwendung als freiwillige Leistung, also als zulässig bewerte. Gleichwohl wolle er in Erinnerung rufen, dass die Haushaltslage angespannt sei. Bürgermeister Christoph Kraus (FBE) schlug deshalb vor, den Betrag in zwei Tranchen und auf zwei Jahre aufzuteilen. Dass der Gemeinderat diesen Vorschlag guthieß, war am Nicken aller Gemeinderäte abzulesen.
Hans Plank (CSU), der seinerseits in der April-Sitzung den Antrag der Eggstätter Jagdgenossenschaft erläutert hatte, bedankte sich für den Zuschuss.
Markus Löw (FBE) fragte nach, ob Gemeinderäte, die zugleich Waldbesitzer seien, mit abstimmen dürften oder ob sie als befangen gelten. Halser erläuterte, dass der Antrag von der Jagdgenossenschaft gekommen sei, dass daher also kein Individual-Interesse vorliege.
Einstimmig genehmigten die Gemeinderäte schließlich den Beschlussvorschlag, am Beschluss der April-Sitzung festzuhalten. Die Auszahlung der Förderung erfolgt auf zwei Tranchen, eine 2024 und eine 2025. Bei der Bezuschussung handelt es sich, aufgrund des Starkregenereignisses vom 28. August 2023 und dessen Auswirkungen um eine einmalige Unterstützung. elk