Amerang sagt nein zu Austragshaus

von Redaktion

Amerang – Bürgermeister Konrad Linner (GLA) informierte den Gemeinderat darüber, dass verwaltungsintern keine Bauvorhaben behandelt wurden. Die Untere Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt Rosenheim hat die Tektur zum Abbruch einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle und Errichtung eines Einfamilienhauses mit integrierter Garage am Anwesen „Durrhausen 6a“ und die Tektur zum Neubau eines Stalles am Anwesen „Linden 1“ genehmigt. In der Gemeinderatssitzung befasste sich der Rat mit dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Austragshauses mit Pflegezimmer und Garage am Anwesen „Freinberg 1“. Die Antragstellerin möchte südlich der bestehenden Hofstelle ein Austragshaus mit einer Fläche von neun mal 16 Metern errichten. Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Ob eine Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb und ein Bedarf vorliegt, muss letztlich das Landwirtschaftsamt prüfen. Laut baurechtlichen Vorgaben kommt es bei der Errichtung einer Altenteiler-Wohnung darauf an, ob sich generationenübergreifend der Bedarf langfristig abzeichne. Es muss rechtlich sichergestellt sein, dass das Austragshaus, auch wenn vorübergehend kein Bedarf besteht, dem Betrieb zugeordnet bleibt. Aus gemeindlicher Sicht sind die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Gebäudes nicht gegeben. Der Antrag wurde deshalb mit der Gegenstimme von Sebastian Stadler (CSU) mit 15:1 Stimmen abgelehnt. Aus der Sicht des Gemeinderats sollte das bestehende Gebäude genutzt werden.ca

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