Riedering klagt – falls Rechtsschutz zahlt

von Redaktion

Gemeinde will neuen Mobilfunkmasten in Neukirchen verhindern – Ausgang offen

Riedering – Sie hatten es schon befürchtet, die Riederinger Gemeinderäte: Auch ihre jüngste Ablehnung des Mobilfunkmastes bei Neukirchen nutzte nichts. Das Landratsamt ersetzte das Einvernehmen der Gemeinde, 1&1 darf bauen.

„Wir haben trotz unserer ablehnenden Haltung leider damit rechnen müssen“, so Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR). Mobilfunkmasten seien privilegierte Vorhaben, auch im Außenbereich, weil es die Regierung so wolle. Und in deren Auftrag handelt das Landratsamt in Bauangelegenheiten.

Baugenehmigung liegt bereits vor

Nun also liegt für den Mast am Waldrand bei Neukirchen die Baugenehmigung vor, datiert auf den 18. Juni. Bei der Gemeinde eingegangen ist die Baugenehmigung am 1. Juli.

Da blieb nur die aktuelle Sitzung des Gemeinderates für eine Entscheidung pro oder kontra Klage gegen den Freistaat. Denn die muss innerhalb von vier Wochen nach der Genehmigung eingereicht werden. Aufschiebende Wirkung hat sie nicht, 1&1 kann jederzeit mit dem Bau des Stahlbetonfundaments und des Gittermasts beginnen. Die Gemeinde hatte einen Alternativstandort gesucht und nordwestlich von Neukirchen auch gefunden. Der hielt allerdings der Überprüfung durch den Funktechnikanalyse-Experten Hans Ulrich nicht stand: Riedering, Söllhuben und das Simsseeufer würden wesentlich schlechter versorgt, als vom nun genehmigten Standort aus. Die Verwaltung setzte Rechtsanwalt Frank Sommer darauf an, er sollte die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Genehmigungsbescheid prüfen. Mit eher niederschmetterndem Ergebnis, hieß es von Wolfgang Eberle: Sommer halte eine Klage für völlig aussichtslos, wisse nicht einmal, wie er angesichts des Gutachtens eine Begründung schreiben solle, hatte der Anwalt dem Bürgermeister mitgeteilt. Michael Richter (FWR) fragte empört, warum die Gemeinderäte das Thema dann eigentlich noch auf den Tisch bekämen. Schlicht und einfach: Die Gemeindeverwaltung wollte bei diesem sensiblen Thema nicht über die Köpfe der Kommunalpolitiker entscheiden. Irmi Wagner (SPD) war empört, dass das Landratsamt im Auftrag des Freistaats der Gemeinde den schwarzen Peter zuschiebt: Unternehme sie nichts, hieße es, die Gemeinde sei eingeknickt. Klage man und verliere, hieße es, die Gemeinde werfe Geld zum Fenster hinaus. „Investieren wir jetzt noch Geld und wehren uns?“, fragte sie in die Runde. Matthias Pummerer (FWR) befand, die Gemeinde könne nun einmal keinen geeigneteren Standort anbieten und müsse nun wohl in den sauren Apfel beißen. „Zumindest haben wir eine Doppelversorgung vermieden“, hielt er fest.

Robert Langzauner (WUS) sagte, die Strahlung des Funkmastes sei erwiesenermaßen gesundheitsschädlich.

Für andere Teile der Gemeinde möge es ein Sieg sein, für Neukirchen sei es eine Niederlage. Marianne Loferer (CSU), die stellvertretende Bürgermeisterin, fand: „Wir haben getan, was wir konnten.“

Einigkeit
im Gremium

Vier Gemeinderäte wollten auf alle Fälle gegen den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes klagen. Damit wollte sich aber die Mehrheit angesichts von 10000 Euro aufwärts nicht anfreunden. Dominik Summerer und Andreas Hirzinger (beide CSU) schlugen vor, zu klagen, so die Rechtsschutzversicherung der Gemeinde die Kosten übernehme, und es bleiben zu lassen, sollte das nicht der Fall sein.

Damit war das gesamte Gremium einverstanden. Christoph Vodermaier wurde einstimmig ermächtigt, entsprechend zu reagieren.

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