Halfing – Einstimmig votierte der Gemeinderat Halfing in seiner jüngsten Sitzung für einen Fahrplan der Ganztagsbetreuung von Grundschülern. Dieser Rechtsanspruch gilt für alle Schulkinder der ersten Klassenstufe ab dem Schuljahr 2026/2027 und wird dann sukzessive bis zum Schuljahr 2029/2030 schließlich auf alle Grundschulkinder ausgeweitet.
Um dem Rechtsanspruch Genüge zu tun, hatte die Verwaltung schon einige Vorarbeit geleistet, wie Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) berichtete. So wurde eine Umfrage unter den Eltern der Schüler der Grundschule Halfing durchgeführt. Von 63 Kindern, also knapp der Hälfte, gab es Rückmeldungen. Die Ergebnisse: Für 45 Kinder besteht ein Interesse an einer ganztägigen Betreuung, „wobei das Interesse tatsächlich durchaus höher sein kann.“ Für zehn Kinder gab es ein Betreuungsinteresse an ein bis zwei Tagen pro Woche, für 22 Kinder ein Betreuungsinteresse an drei bis vier Tagen pro Woche und für 13 Kinder ein Betreuungsinteresse an fünf Tagen pro Woche.
Interesse an
Betreuung vorhanden
Vom zeitlichen Umfang wünschen sich zehn Eltern eine Betreuung bis 14 Uhr, 14 Eltern eine Betreuung bis 15 Uhr, 17 Eltern eine Betreuung bis 16 Uhr und drei Eltern eine Betreuung bis 17 Uhr. Und in 30 Fällen wird auch eine Ferienbetreuung gewünscht. Braun sagte weiter: „Dieser Bedarf kann nicht von den beiden örtlichen Kindertageseinrichtungen abgedeckt werden.“ Das habe ein Gespräch mit Schule und Kinderbetreuungseinrichtungen am Ort ergeben.
Aus Sicht des AWO-Hauses für Kinder Halfing und des KiFaZi sei es nicht sinnvoll, eine Schulkind-Betreuung in den beiden Einrichtungen und in der Grundschule anzubieten. Vorzug sollte eine alleinige Betreuung der Schulkinder am Standort der Grundschule bekommen. Die beiden Einrichtungen würden sich dann auf die Betreuung der Krippen- und Kindergartenkinder beschränken, was wiederum den Vorteil hätte, dass damit wieder mehr Kapazitäten zur Verfügung stünden.
Als Ergebnis der Gesprächsrunde mit allen betreuenden Einrichtungen wurde ein Fahrplan erstellt. Ab dem Schuljahr 2025/2026 werden vom AWO-Haus für Kinder Halfing und dem KiFaZi keine neuen Hortkinder mehr aufgenommen. Die bereits vorhandenen Hortkinder können jedoch in der jeweiligen Einrichtung bleiben. An der Grundschule wird für die Schulkinder eine Mittagsbetreuung ab Unterrichtsende bis 15 oder 16 Uhr angeboten. Von den Räumlichkeiten her müsste dies in jenem Schuljahr voraussichtlich noch ohne Baumaßnahmen möglich sein. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll dann eine Schulkind-Betreuung ab Unterrichtsende bis 16 Uhr in Form einer Mittagsbetreuung oder offenen Ganztagsschule oder eines Hortes eingerichtet werden. Braun erklärte weiter, dass die Grundschule in den nächsten Jahren, spätestens ab dem Schuljahr 2026/2027, von acht Schulklassen ausgehe. Die beiden Schulhäuser verfügen insgesamt über zehn Klassenzimmer, davon werden zwei am Nachmittag für das HPA-Projekt (Ambulante heilpädagogische Schule) genutzt. „Ein Projekt, das unsere Schulleitung unbedingt weiterhin behalten will, da die Schule hiervon sehr stark profitiert.“ Die Rathauschefin stellte deshalb einige Punkte zur Diskussion: Soll an- oder neu gebaut werden? Vom Freistaat Bayern gibt es hierfür eine Investitionskostenförderung. Übergangsweise könne man auch auf das Provisorium Containerlösung zurückgreifen. Räumlichkeiten für eine Ganztagsbetreuung, unabhängig von der Betreuungsform, könnten beispielsweise auf einem gemeindlichen Grundstück an der Schulstraße geschaffen werden. Hierfür müsste von dem Grundstück ein Teil für die Schule abgetrennt werden.
Eventuell
Übergangslösung
Nach kurzer Debatte verständigte sich das Gremium einstimmig darauf, den Fahrplan ab dem Schuljahr 2025/26 wie vorgestellt umzusetzen. Zudem soll die Verwaltung die entsprechenden Schritte wie Betreuungsform oder Träger abklären und den möglichen Standort von Räumlichkeiten prüfen. Eventuell muss in der Übergangszeit auf ein Provisorium (etwa Containerlösung) zurückgegriffen werden. elk