Aschau erhöht den Kurbeitrag

von Redaktion

Aschau – Einstimmig beschloss der Aschauer Gemeinderat die neue Kurbeitragssatzung für den Ort. Die Gemeinde Aschau erhöht damit ihre Kurbeiträge. Das „Bettenzehnerl“ steigert sich für Erwachsene von 1,50 Euro auf zwei Euro und für Kinder und Jugendliche von sieben bis 16 Jahren von 1,30 Euro auf 1,80 Euro. Auf den Berghütten in der Kurzone II werden 1,50 Euro für Erwachsene und 1,30 Euro für Kinder verlangt.

Künftig werden alle Unterkunftsmöglichkeiten im Tal von Aschau bis Sachrang in der Kurzone I zusammengefasst, die bisherige Kurzone II für Sachrang und die Aschauer Außengebiete entfällt ersatzlos. Die bisher als Kurzone III benannten Berghütten und Unterkünfte am Berg, vor allem im Bereich des Ortsteils Staffelstein, werden künftig als Kurzone II bezeichnet und abgerechnet. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, den Kurbeitrag nach achtjähriger Gültigkeit erstmals wieder anzuheben. Die Gemeinde Aschau erhofft sich von der Maßnahme eine Mehreinnahme von 111000 Euro pro Jahr.

Auch der Beschluss zur Erhöhung des Fremdenverkehrsbeitrags erfolgte einstimmig. Der kommunale Prüfungsverband merkte bei seiner jüngsten Überprüfung an, dass der private Fremdenverkehrsbeitrag nach der bisherigen langen Laufzeit den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden soll. Der Betrag wird sich nach dem Beschluss des Gemeinderates von aktuell 25 Cent pro Nacht künftig auf 50 Cent pro Nacht verdoppeln. Hier erwartet die Gemeinde eine Steigerung der Einnahmen von 17900 Euro im Jahr. Die bestehenden Satzungen für Kurbeitrag und Fremdenverkehrsbeitrag werden entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss angepasst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.reh

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