Landratsamt empfiehlt neuen Bebauungsplan

von Redaktion

Komplizierte Lage im Bereich Höslwang-Süd – Gemeinderat anderer Meinung

Höslwang – Kompliziert stellt sich im Gemeinderat die Sachlage bei der Nutzungsänderung eines Gebäudes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10 Höslwang-Süd dar.

Das ehemalige Pfarrheim wurde verkauft und vor mehr als zehn Jahren in ein Wohnhaus umgebaut. Eine offizielle Nutzungsänderung ist allerdings nie erfolgt. Dies ist erst jetzt aufgefallen, und die Besitzerin hat nun einen entsprechenden Antrag gestellt.

Planungsrechtlich ist der Bereich als Mischgebiet definiert. Hier liegt für das Landratsamt Rosenheim das Problem. Die Behörde sieht den Charakter Mischgebiet nicht als gegeben, da nicht ausreichend Gewerbe vorhanden sei. Das Landratsamt empfiehlt deshalb, den Bebauungsplan aufzuheben.

Problematisch sei auch der vorhandene Wertstoffhof, dieser liegt unmittelbar und nur durch eine Straße getrennt neben dem betroffenen Gebäude, jedoch außerhalb des Bebauungsplangebietes. In jedem Falle sei ein Immissionsschutzgutachten erforderlich.

Die Mehrheit im Gemeinderat sah dies anders. Im Bereich des Bebauungsplanes liegen unter anderem das Gasthaus sowie weitere Gewerbetreibende. Einstimmig wurde beschlossen, eine Auflistung der vorhandenen Gewerbe beim Landratsamt einzureichen. stü

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