Söchtenau – Der Bebauungsplan Nr. 1 „Söchtenau Nord“ ist der erste Bebauungsplan der Gemeinde und stammt aus dem Jahr 1969. Er umfasst im Wesentlichen den Bereich von Schulstraße, Birkenweg und der alten Römerstraße.
Aufgrund seines Alters entspricht der Plan in großen Teilen allerdings nicht mehr der tatsächlichen Bebauung. Deshalb kann dieser in Absprache mit dem Landratsamt Rosenheim aufgehoben werden.
Diese Vorgehensweise wurde vom Gemeinderat bereits in einer Sitzung im März 2024 beschlossen, eine entsprechende Aufhebungssatzung auf den Weg gebracht und zwischenzeitlich auch bereits öffentlich bekannt gemacht.
Baurechtlich hat die Vorgehensweise zur Folge, dass das mittlerweile vollständig bebaute Gebiet zukünftig als Innenbereich beurteilt wird. Damit soll insbesondere eine maßvolle Nachverdichtung möglich werden. Bestehendes Baurecht entfällt nicht, so die Gemeindeverwaltung. Das Planungsbüro Fuchs aus Kolbermoor wurde mit der Ausarbeitung der Aufhebungssatzung beauftragt. Diese wurde dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung vorgelegt und einstimmig genehmigt. Im beschleunigten Verfahren sollen nunmehr der Plan öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.böp