Eggstätt – Die Schulbus-Haltestelle im Gewerbegebiet Natzing kommt. Schon mehrfach war der Bushalt Thema im Eggstätter Gemeinderat. Auch wenn im Rahmen der Verkehrsschau im April der Weg von den Beteiligten nicht als besonders gefährlich erachtet wurde, so beharrten doch einige Gemeinderatsmitglieder auf den Antrag für eine Bushaltestelle. Den hatten Anwohner im vergangenen Jahr gestellt. Die Haltestelle war ihnen seitens des Zweiten und Dritten Bürgermeisters, Hans Plank (CSU) und Gerhard Eder (ÜWG), bereits zugesichert worden. Was wiederum Bürgermeister Christoph Kraus (FBE) durch Korrespondenz mit den Antragstellern erfahren hatte, wie Kraus in der April-Sitzung mitteilte.
Geschäftsleiter Johannes Halser ging in der jüngsten Sitzung zunächst auf die Regelungen zur Schülerbeförderung ein. Demnach besteht Beförderungspflicht für Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4, wenn der Weg länger als zwei Kilometer ist, für Schüler ab der Jahrgangsstufe 5, wenn der Weg länger als drei Kilometer ist und den Schülern die Zurücklegung des Schulwegs nicht zumutbar ist oder wenn eine dauernde Behinderung der Schüler die Beförderung erfordert. Er betonte: „Hier sprechen wir von einer Schulwegstrecke von knapp einem Kilometer.“
Es handle sich also um eine freiwillige Leistung. „Wo fängt man an und wo hört man auf?“ Zudem würde die Errichtung einer zusätzlichen Haltestelle eine Fahrplanänderung mit sich bringen.
Der umstrittene Schulweg zur vorhandenen Haltestelle führt zwar im ersten Teil am östlichen Ende des Natzinger Gewerbegebiets vorbei, sei allerdings nicht zum Befahren von Lkw und Schwertransportern geeignet. Entlang der Staatsstraße St2095 bis hin zur bestehenden Haltestelle liege die weitere Streckenführung durchwegs auf einem asphaltierten Gehweg.
Halser wiederholte, dass weder die Polizeiinspektion Prien noch die Verkehrswacht Rosenheim eine Notwendigkeit für die Einrichtung dieser Schulbushaltestelle feststellen konnten. Jacob Illi (Grüne) befand, dass eine zusätzliche Haltestelle keine hohen Kosten verursache und dass es doch schon beschlossene Sache gewesen sei. Marianne Schönhuber (ÜWG) merkte an, dass die Bushaltestelle für Kinder gedacht sei und dass es viele Zulieferer in dem Gebiet gebe. Stefan Meier (FBE) wandte ein, dass jede Bushaltestelle Gefahren berge.
Anspruch nur bei
hoher Gefährdung
Auf Nachfragen aus den Reihen des Gremiums nach den Kosten erklärte Halser, nur wenn ein im Vergleich zu allen anderen Schulwegen besonders hohes Gefährdungsrisiko vorliege, bestehe unter Umständen ein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten, hier in Verbindung mit der Schaffung einer Schulbus-Haltestelle.
Bürgermeister Kraus beendete die Debatte mit dem Beschlussvorschlag, sich für die Beförderung der Schulkinder auszusprechen, sofern das Landratsamt die besondere Gefährlichkeit des Weges feststellt. Nach kurzer Debatte wurde der Beisatz „sofern das Landratsamt die besondere Gefährlichkeit des Weges feststellt“ gestrichen. Für die Einrichtung der Bushaltestelle gab es schlussendlich elf Ja-Stimmen und zwei Gegenstimmen. elk