Mehrheit setzt sich über Bedenken hinweg

von Redaktion

Anträge auf Vorbescheid im Gemeinderat

Halfing – Zwei Anträge auf Vorbescheid bei Bauangelegenheiten standen auf der Tagesordnung des Gemeinderates. Ein Bauwerber in Irlach wollte ein bestehendes Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus ausbauen. Der Anbau liegt laut Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) außerhalb der Baugrenzen. Im vergangenen Jahr sei im Rahmen der Bebauungsplanänderung für den Ortsteil jenem Bauwerber ein vergrößertes Baufenster nach Osten zugestanden worden. Nun wolle dieser aber größer nach Westen anbauen. „Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist aus Sicht der Verwaltung und des Landratsamts Rosenheim nicht möglich“, so Braun. Nach kurzer Debatte stimmten dennoch zehn Gemeinderäte für den Antrag auf Vorbescheid, fünf Gemeinderäte votierten dagegen.

Auch bei dem Vorhaben, eine Doppelhaushälfte in der Ortsmitte Halfings zu vergrößern, ergab sich kein einstimmiges Stimmungsbild. Der Bauwerber beantragt eine Dachanhebung sowie die Erweiterung um zwei Quergiebeln und Balkon, so die Bürgermeisterin. Derzeit liege die Wandhöhe bei 5,9 Meter, der Bauwerber wolle diese nun um 60 Zentimeter aufstocken. Aus Sicht von Verwaltung und Landratsamt sei das Vorhaben im Hinblick auf die gewünschte Wandhöhe nur über eine Bebauungsplanänderung möglich.

Trotz mehrfacher Nachfragen aus den Reihen des Gremiums konnte Braun nur wiederholen, dass die Wandhöhe der umliegenden Bebauung jeweils auch nur 5,9 Meter ausmache. Dem Antrag, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und wegen Gebäudehöhe und Überschreitung der Baugrenze des Balkons einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen, folgte das Gremium mit 13:2 Stimmen. elk

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