Halfing – Mit einer Gegenstimme nahmen die Gemeinderäte Halfings in ihrer jüngsten Sitzung den Satzungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Graben an.
Wie mehrfach berichtet, laufen Flächennutzungs- und Bebauungsplan für das Gewerbegebiet im Parallelverfahren. Im Bereich des bereits bestehenden Gewerbegebietes konnte die Gemeinde im vergangenen Jahr etwa 8000 Quadratmeter Grund erwerben. Insgesamt geht es um eine Bauleitplanung für insgesamt etwa 18000 Quadratmeter Gewerbefläche. Verschiedene Träger öffentlicher Belange und Behörden hatten sich hinsichtlich des Vorhabens gemeldet. Vonseiten der Bevölkerung habe es keine Rückmeldung gegeben, erklärte Bürgermeisterin Regina Braun (CSU).
Was den Flächennutzungsplan angehe, machten die eingegangenen Stellungnahmen keine Änderung der Planunterlagen erforderlich.
Allein Johann Guggenberger (parteilos) meldete an, dass er in Hinblick auf eine durchlässige Ortsgestaltung gerne einen Verbindungsweg oder Gehweg an der nördlichen Grenze des Plangebiets haben wolle, einen Weg, der von der geplanten Erschließungsstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg entlang der Westseite des Gewerbegebiets führt. Deshalb könne er dem Vorhaben nicht zustimmen, sofern es bei den Abstimmungen um eine Änderung der Planunterlagen gehe. Alle anderen Gemeinderatsmitglieder stimmten für den Billigungs- und Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes.
Als es im nachfolgenden Tagesordnungspunkt – Änderung des Bebauungsplanes – ging, verhielt sich Guggenberger bei der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ähnlich. Bei allen Beschlüssen, in denen davon die Rede war, dass keine Änderung der Planunterlagen erforderlich war, stimmte er dagegen.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) hatte beispielsweise angemerkt, dass das circa 1,8 Hektar große Plangebiet momentan landwirtschaftlich genutzt werde und dass die Wiesen eine überdurchschnittliche Bodengüte aufwiesen.
Dem hielten die Planer entgegen, dass in der Begründung ausführlich auf die Notwendigkeit der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen und auf das Fehlen von Alternativen eingegangen werde, sodass keine Änderung der Planunterlagen erforderlich sei. Dies gelte auch für die Belange des Orts- und Landschaftsbildes, wozu die Regierung von Oberbayern eine Anmerkung gemacht hatte. Die Belange des Orts- und Landschaftsbildes seien bisher im Umweltbericht und würden weiterhin bei der Entwicklung des Gewerbegebietes gewürdigt.
Ebenso machte der Hinweis auf die Einhaltung der Sichtdreiecke – dies hatte die Untere Straßenverkehrsbehörde gefordert – keine Änderung der Planunterlagen erforderlich, da diese im Geltungsbereich nicht vorliegen.
Dem abschließenden Beschlussvorschlag der Bürgermeisterin, die eingegangenen Stellungnahmen zu billigen sowie den Entwurf der Bebauungsplanänderung zu billigen und als Satzung zu beschließen, stimmten schlussendlich 14 von 15 Gemeinderäten zu. Allein Guggenberger stimmte dagegen. Elisabeth Kirchner