Vogtareuth – „Der neue Brunnen ist fertig. Wir brauchen nur noch den Schalter umzulegen“, sagt Bürgermeister Rudolf Leitmannstetter (ÜWG). Darf die Gemeinde aber nicht. Obwohl der alte Trinkwasserbrunnen nur noch geduldet ist. Weswegen im südlichen Gemeindegebiet bei Zaisering seit Jahren keine Ortsentwicklung, sprich: keine Ausweisung von Baugrundstücken, möglich ist. Laut Bürgermeister werden zudem an der alten Quelle die Wartungsintervalle kürzer, und der Brunnen sei bei Starkregen anfällig für Verschmutzungen.
Behörde will Wasserschutzgebiet
Der Antrag, den neuen Brunnen im Wald bei Lochen in Betrieb nehmen zu dürfen, liegt mit allen Unterlagen schon lange beim Wasserwirtschafts- und beim Landratsamt. Eine Entnahmegenehmigung für die geplanten 200000 Kubikmeter jährlich hat Vogtareuth bis heute nicht. Immer wieder hat der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt Dr. Thomas Schönfeld gemeinsam mit Vertretern der Gemeinde mit dem Landratsamt über eine vorzeitige Entnahmegenehmigung verhandelt. „Das Landratsamt verschließt sich jedem Argument, beharrt auf einem Entwurf für ein Wasserschutzgebiet“, so Schönfeld jetzt in der Gemeinderatssitzung.
Die Unterlagen dafür hat Planer Dr. Werner Knorr fertig, die liegen dem Landratsamt auch vor. Die nötigen Probebohrungen und Pumpversuche hat Vogtareuth längst erledigt. Ein Grundwassergleichenmodell, gestützt auf künstliche Intelligenz, ist in Arbeit. Das Landratsamt könnte – und müsste nach Ansicht der Gemeinde – die Entnahme genehmigen. Tut es aber nicht. Trotz vieler Gespräche auf der Suche nach einer Lösung, auch mit dem Landrat.
„Wir kommen da mit Argumenten nicht weiter. Das Landratsamt handelt im Interesse der Stadtwerke Rosenheim. Wir brauchen ein Urteil des Verwaltungsgerichts“, teilte Dr. Schönfeld den Gemeinderäten jetzt bei seinem Sachstandsbericht zum Klageverfahren mit. Das Landratsamt Rosenheim habe bei seiner Erwiderung auf die Untätigkeitsklage wieder argumentiert, solange kein Wasserschutzgebiet ausgewiesen werden könne, gehe in Sachen Entnahmegenehmigung nichts, so der Anwalt.
Ein gemeinsames Wasserschutzgebiet kann laut Anwalt erst ausgewiesen werden, wenn auch die Stadtwerke Rosenheim alle Hausaufgaben für ihren neuen Brunnen, nur ein paar hundert Meter vom Vogtareuther Brunnen, gemacht haben. Was bisher aber nicht der Fall ist. Es fehlt zum Beispiel nach Aussage des Hydrogeologen Dr. Knorr noch der Pumpversuch für die 1,6 Millionen Kubikmeter Wasser, die die Stadtwerke dort jährlich fördern wollen.
Die Ausweisung des Wasserschutzgebietes ist aber nach Ansicht des Anwalts und des Hydrogeologen für eine vorzeitige Entnahmegenehmigung gar nicht nötig. Die beiden Verfahren könnten unabhängig voneinander laufen, sind sich die Fachleute einig. Das aber wolle das Landratsamt – für seine Begriffe auf Druck der Stadtwerke Rosenheim – nicht, sagt Schönfeld, da komme man mit Argumenten nicht weiter. Was für Gemeinderat Martin Grünhofer (AfG) an Behördenwillkür grenzt.
Grünhofer äußerte sich enttäuscht über das Verhalten von Landrat Otto Lederer. Der müsse als ehemaliger Bürgermeister doch sehen, wie es Vogtareuth gehe, und entsprechend agieren. Etliche Ratsmitglieder nickten zustimmend.
Bürgermeister Leitmannstetter hatte schon anfangs gesagt, dass die Trinkwasserversorgung der Punkt sei, der die Gemeinde am meisten beschäftige. Denn wie schon erwähnt, verhindert die unzulängliche Versorgung mit Trinkwasser die Ausweisung von Baugrundstücken in großen Teilen der Gemeinde.
Gemeinde muss Kosten vorstrecken
Hinzu kommt: Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit Brunnen- und Leitungsbau der neuen Trinkwasserversorgung bisher angefallen sind – gut 1,5 Millionen Euro – hat die finanziell nicht auf Rosen gebettete Gemeinde vorfinanziert. Den Verbesserungsbeitrag kann sie bei den angeschlossenen Vogtareuthern aber erst erheben, wenn der Brunnen auch tatsächlich ans Netz gehen darf. Solange das Geld nicht wieder hereinkommt, liegen andere Investitionen auf Eis.
Zweiter Bürgermeister Hans Bürger-Schuster (CSU/ Parteifreie) hielt fest, dass die Gemeinde alles Nötige für die Verhandlung geliefert habe. Er wollte von Dr. Schönfeld wissen, wie denn die Zeitschiene der Klage aussehe. Die Nachricht des Anwalts sorgte für wenig Freude: Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts habe viel neues Personal. „Jetzt geht es da noch langsamer als ohnehin schon“, so der Anwalt: „Wir müssen kämpfen, dass in der ersten Hälfte 2025 verhandelt wird.“ Das entsetzte nicht nur den Dritten Bürgermeister Anton Görgmayr junior (ÜWG): „Wir haben eine Untätigkeitsklage gegen das Landratsamt eingereicht und müssen jetzt mindestens ein Jahr auf die Verhandlung warten?!“ Müssen sie. Werden sie auch. An der Klage wird festgehalten.