Rosenheim – Cannabis ist seit 1. April teilweise legalisiert. Wer aber kifft und danach Auto fährt, riskiert weiterhin den Führerschein. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am Samstagmorgen (1.30 Uhr) gab ein 21-jähriger Rosenheimer Autofahrer an, vor geraumer Zeit Marihuana geraucht zu haben. Ein Drogentest bestätigte, dass er Drogen konsumiert hatte. Gegen den 21-Jährigen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet: Er muss mit Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Seit 22. August gilt zwar ein neuer THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm. In Abhängigkeit vom Konsumverhalten ist THC aber unterschiedlich lange im Blut nachweisbar. Der ADAC empfiehlt daher, nach dem Konsum von Cannabis mindestens zwölf Stunden zu warten, ehe man sich wieder ans Steuer setzt. Bei regelmäßigem Konsum könne es aber auch Tage dauern, ehe der THC-Wert wieder unter 3,5 ng/ml liege.