Rohrdorf – Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18. Juli 2024 mit einem Abstimmungsverhältnis von 11:6 Stimmen beschlossen, für den gesamten Ortsbereich Rohrdorf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung wurde zuvor mit der Polizeiinspektion Brannenburg abgestimmt und gilt, sobald die Beschilderung angebracht ist. Dies soll in den nächsten Wochen erfolgen.
Vorausgegangen waren jahrelange Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern der Dorf- und der Bahnhofstraße über Lärm und überhöhte Geschwindigkeiten. Für die Ortsmitte mit Geschäften, Gastronomie, Rathaus, Kirche und Schule war bereits vor wenigen Jahren eine auf 30 km/h beschränkte Strecke eingerichtet worden, nun wird dies auf das gesamte Ortsgebiet ausgeweitet. Damit reagiert die Gemeinde auch auf bundespolitische Entwicklungen, die den Kommunen mehr Freiheiten in der Entscheidung über Geschwindigkeitsbeschränkungen einräumen. Zwar ist vom Gesetzgeber derzeit keine grundsätzliche Minderung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit vorgesehen, die Tendenz dazu spiegelt sich jedoch auch in der Forderung des Umweltbundesamtes wider, die innerörtliche Regelgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Lärmbelastung und Schadstoffausstoß sowie die Gefährdung von Fußgängern und Radfahrenden können durch diese Maßnahme damit maßgeblich verringert werden.