Schwarzbau schlägt weiter Wellen

von Redaktion

Antrag für Leichtbauhalle in Bad Endorf liegt in der Gemeindeverwaltung

Bad Endorf – „Wir haben das Landratsamt gebeten, das Freistellungsverfahren noch einmal zu überprüfen.“ Bürgermeister Alois Loferer und die Gemeindeverwaltung wollen offensichtlich sicher gehen, dass in Sachen Leichtbauhalle des Zweiten Bürgermeisters Wolfgang Kirner ab sofort alles mit rechten Dingen zugeht.

Denn daran hat Günther Schmitt, Lebensgefährte und Bevollmächtigter von Kirners Nachbarin im Gewerbegebiet, nach wie vor Zweifel. Für ihn ist die vor einigen Monaten errichtete Leichtbauhalle bis heute ein Schwarzbau, steht zudem zu nah an zwei benachbarten Gebäuden. Allerdings sind im Bebauungsplan für das Gewerbegebiet von 1980 keine Abstandsflächen erwähnt.

Schreiben vom
Landratsamt erhalten

Anfang August hatte Wolfgang Kirner ein Schreiben des Landratsamtes erhalten, dass sein Bauantrag eingegangen sei und die Prüfung ergeben habe, dass das Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt werden kann. Die Unterlagen seien deshalb an die zuständige Gemeinde, also an den Markt Bad Endorf, zurückgesandt worden. Diese sei zuständig für die Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.

Das heißt, dass zunächst das Bad Endorfer Bauamt prüft, ob alle Voraussetzungen des gültigen Bebauungsplanes und etwaige örtliche Bauvorschriften eingehalten sind, sowie die Erschließung gesichert ist. Bevor das der Fall ist, soll sich aber das Landratsamt, den Fall noch einmal ansehen, wie Loferer sagt. Ein Vorgehen, das Matthias Simon, Baurechtsexperte beim bayerischen Gemeindetag, für durchaus sinnvoll hält. Mehr könne und wolle er auf die Distanz zum Verfahren nicht sagen, zum Einzelfall ohnehin nicht. Bleibt das Landratsamt bei seiner Auffassung, dass die Leichtbauhalle im Genehmigungsfreistellungsverfahren laufen kann, dann schaut die Bauverwaltung über die Pläne. Kommen innerhalb von vier Wochen keine Einwände, gilt die Halle als genehmigt. Bauherr und Entwurfsverfasser sind dann nach der bayerischen Bauordnung dafür verantwortlich, dass alle Vorschriften bei der Ausführung des Vorhabens eingehalten werden.

Kommen irgendwo Zweifel auf, kommt es zu einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. „Und dann wird sich natürlich der Bauausschuss der Marktgemeinde damit beschäftigen, alles besprechen und anschauen“, sagt Loferer. Die Gemeinde kann allerdings nur eine Empfehlung aussprechen. Entschieden wird im Landratsamt. Loferer, im Leben vor dem Chefsessel im Rathaus Architekt, meint, es sehe so aus, als sei das Vorhaben genehmigungsfähig. „Falls nicht, müssen wir weitersehen.“

Bis dahin, ist der Diplom-Ingenieur Schmitt überzeugt, ist die Leichtbauhalle ein Schwarzbau. Denn darüber, welches Verfahren durchlaufen werden muss, könne erst entschieden werden, wenn ein Bauantrag vorliege. Und der müsse, auch wenn es auf ein Genehmigungsfreistellungsverfahren hinauslaufe, gestellt werden, bevor der Bau errichtet werde, betont Schmitt. Auch, wenn es sich tatsächlich um einen „fliegenden Bau“ handelte, wie Bauherr Kirner meinte. Und sich wohl täuschte. „ Ein ‚fliegender Bau‘ ist eine Anlage, die dazu bestimmt ist, an wechselnden Orten aufgestellt zu werden. Das ist im konkreten Fall nicht so, denn die Leichtbauhalle soll dauerhaft auf dem Grundstück bleiben“, so Michael Fischer, Sprecher des Landratsamtes.

Daher gebe es eine Genehmigungspflicht. „Es lag zu keiner Zeit eine Verfahrensfreiheit vor. Herr Kirner hätte vor Aufstellung eine Baugenehmigung einholen müssen“, so die Auskunft aus dem Landratsamt. Der Grundstückseigentümer sei deshalb aufgefordert worden, einen Bauantrag einzureichen. Was Kirner Ende Juli auch tat. Das stand die Halle etwa drei Monate. „Es ist nicht so selten, dass Bauvorhaben nachqualifiziert werden“, sagt Loferer dazu. Am Ende interessiere die Genehmigungsfähigkeit. Bisher aber ist die Leichtbauhalle nicht genehmigt. Und damit aktuell wohl tatsächlich ein Schwarzbau.

Umstrittene
Grundstücksgrenzen

Im Bad Endorfer Gewerbegebiet geht es längst nicht mehr nur darum. Die Nachbarn sind sich nicht einig, auf wessen Grundstück Garage und Carport von Schmitts Lebensgefährtin Margarete Schießl stehen. „Da kann ich den Beteiligten nur empfehlen, das gegebenenfalls durch Vermessung feststellen zu lassen“, rät der Bürgermeister. Laut Geo-Informationssystem, auf das die Gemeinde zugreifen kann, ist das Gewerbegebiet entsprechend vermessen.

Der Ton zwischen dem Diplom-Ingenieur Günther Schmitt und dem Handwerksmeister Wolfgang Kirner ist über die Leichtbauhalle rau geworden. So rau, dass Schmitt, wie er dem OVB mitteilte, Privatklage gegen Kirner beim Amtsgericht Rosenheim einreichte.

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