Bad Endorf – Am Batterberg soll es sicherer werden. Die Marktgemeinde Bad Endorf will handeln, bevor etwas passiert und reduziert die Geschwindigkeit von 100 auf 50 Kilometer pro Stunde. Doch ob das ohne Probleme durchsetzbar ist?
Die Bürger haben es sich gewünscht. Alle Gemeinderäte haben zugestimmt. Am Batterberg soll die Geschwindigkeit auf 50 Kilometer pro Stunde (km/h) reduziert werden. „Anwohner haben uns darauf hingewiesen, dass es an Grundstücksausfahrten wie beispielsweise am Landhandel oder Pferdehof bereits zu gefährlichen Situationen gekommen ist“, erläuterte Bürgermeister Alois Loferer (CSU) in der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Sicherheit der Anwohner verbessern
Der Ledererberg verbindet die Staatsstraße 2095 mit dem Ortsteil Hemhof. Auf der Landstraße sind theoretisch 100 Sachen erlaubt. In der Praxis sind Autofahrer meist noch schneller unterwegs. „In Richtung Hemhof haben wir 13 Prozent Gefälle und eine Verengung der Straße. Hier ist es bereits zu Auffahrunfällen gekommen“, so Loferer.
Als Straßenbaulastträger und örtliche Verkehrsbehörde kann eine Gemeinde auf ihren Straßen verkehrsregulierende Maßnahmen anordnen. Und das macht Bad Endorf jetzt auch: „Unser Ordnungsamt hat die Rechtslage geprüft und vorgeschlagen, die Geschwindigkeit ab dem Wasserbehälter bis zum Ortseingangsschild Hemhof zu reduzieren“, informiert der Bürgermeister.
Der Gemeinderat stimmte ohne Diskussion zu und empfahl sogar noch weitere Schritte: So regte Martin Both (Grüne) an, in den dichtbesiedelten Bereichen Hemhofs zu prüfen, ob für die Sicherheit der Kinder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingeführt werden könne. Als Beispiele nannte er Rankhamer Weg und Seestraße.
Magdalena Restle (Grüne) erinnerte an die Initiative der Länder und Kommunen – darunter auch Bad Endorf – für mehr Mitspracherecht im örtlichen Verkehr. Und Franz Hierl (CSU) plädierte dafür, in der Hoheit einer örtlichen Verkehrsbehörde Fakten zu schaffen und sich nicht von den überörtlichen Behörden „auf der Nase rumtanzen zu lassen“.
Die Bundesregierung hat schon 2023 eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes angestoßen. Anwendungsrichtlinien gebe es dafür allerdings noch nicht, informierte Loferer. Grundsätzlich ist angedacht, das Straßenverkehrsrecht so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden.
Vorgesehen sind unter anderem erleichterte Tempo-30-Regelungen an Fußgängerüberwegen, vor Kindertagesstätten, Spielplätzen, an Schulwegen und Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.
Einen ersten Ansatz aus dem neuen Gesetz hat Bad Endorf bereits umgesetzt und in der Hofhamer Straße – kurz vor dem Abzweig in den Blumenweg – einen Fußgängerüberweg inklusive der dazugehörigen Tempo-30-Regelung geschaffen.
Ziel ist es, den Weg zur Schule und zum Einkauf für die Bewohner aus der Siedlung am Mühlberg sicherer zu gestalten. Auf Beschluss des Gemeinderates wurde der Zebrastreifen im Juni eingerichtet. Da die Hofhamer Straße innerorts mit 50 km/h befahren werden darf, wurde im Bereich des Fußgängerüberwegs die erlaubte Geschwindigkeit auf 30 km/h gedrosselt. Die Polizei Prien hat Bedenken angemeldet. Das Problem scheint die S-Kurve in diesem Bereich zu sein, die die Sicht einschränken könnte. Nach der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ sollen auf bevorrechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen keine Fußgängerüberwege errichtet werden.
Zudem muss der Zebrastreifen bei Tempo 30 aus einer Entfernung von 50 Metern und der Wartebereich des Fußgängerüberwegs aus 30 Metern erkennbar sein. Diese Sichtachsen haben einen guten Grund: Auch wenn Fußgänger am Zebrastreifen absoluten Vorrang haben, kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Fahrzeuge müssen sich langsam nähern und anhalten, wenn sie sehen, dass ein Fußgänger die Straße überqueren will.
Bleibt Zebrastreifen an Hofhamer Straße?
Aber: Der Fußgänger muss klar erkennbar machen, dass er die Fahrbahn überqueren will. Ob der Zebrastreifen an der Hofhamer Straße Bestand haben wird, weil er bereits 200 Meter vorher angekündigt wird und zudem genau den Bereich sichert, den die Fußgänger aus Gewohnheit benutzen, ist noch nicht klar. „Das prüft die Untere Straßenverkehrsbehörde als Fachaufsicht des Landratsamtes“, informiert Verwaltungsleiter Martin Mühlnickel auf OVB-Anfrage.