Eggstätt – Sperrig klang der Tagesordnungspunkt „neuerliche Einvernehmensentscheidung zur Nutzungsänderung der Alten Post am Kirchplatz 2 und 4: Abweichungsentscheidung zur Stellplatzsatzung“ und war doch im Nu geregelt. Denn wegen der Grundabtretung für die Stellplätze – die Alte Post soll für Wohnen, Gastronomie, Bürgersaal und Museumsfläche neu belebt werden – gab es Probleme hinsichtlich des Sicherheitsabstandes zum Klettergerät der Schule. „Mit der Altplanung war der notwendige Fallschutzraum und Sicherheitsbereich zum Spielgerät nicht mehr gewährleistet“, erklärte Bauamtsleiterin Regina Maier. Der Bauwerber habe sich bereit erklärt, von der Grundstücksgrenze mit dem Carportbau um 0,7 Meter abzurücken. Vorteilhaft für die Grundschüler, da somit der Fallschutzraum für das Spielgerät eingehalten wird, und für die Gemeinde eine Entlastung, weil sie nicht das Spielgerät aufwendig versetzen muss. Allerdings verringere sich, so Maier, durch das Abrücken von der Grundstücksgrenze zum Schulgelände die notwendige Freifläche zum Straßengrundstück. Dies wiederum erfordere die Genehmigung einer Abweichung von der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde. Jacob Illi (Grüne) merkte an, dass dies eine sehr großzügige Geste des Bauwerbers sei und regte an, dies den Schülern zu erklären. Dies sei schon vor den Sommerferien auf der Schulversammlung geschehen, erwiderte Bürgermeister Christoph Kraus (FBE).
Die Gemeinderäte genehmigten in der sich anschließenden Abstimmung die Abweichung geschlossen mit 9:0. elk