Räte stimmen Bürgschaft für den ASV zu

von Redaktion

Neubau des ASV-Sportheims nimmt Fahrt auf – Bürgermeister erhält größere Befugnisse

Eggstätt – Geschlosssen stimmte der Gemeinderat Eggstätts in seiner jüngsten Sitzung dafür, grundsätzlich eine Bürgschaft für den ASV in Höhe von voraussichtlich 250000 Euro zu übernehmen. Außerdem wird der Bürgermeister Christoph Kraus ermächtigt, Abschlagszahlungen an den ASV zu leisten.

Im Vorausgang hatte Geschäftsleiter Johannes Halser den Stand der Dinge zusammen gefasst. Im Zuge der Maßnahme „Abbruch und Wiederaufbau des Funktionsgebäudes des ASV Eggstätt sowie Neubau eines Gymnastikraumes im Obergeschoss“ hatte der ASV ein BLSV-Darlehen beantragt. Die Förderbestimmungen sehen vor, dass der Darlehensbetrag des Fördergebers durch eine gemeindliche Bürgschaft abgesichert wird. „Ein nicht ungewöhnlicher Vorgang,“ so Halser. Es gehe um die Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von einer Viertel Million Euro. Halser führte weiter aus, dass Bürgschaften zu kreditähnlichen Rechtsgeschäften zählen. Sie sind bei Übersteigen der Wertgrenzen genehmigungspflichtig. Zuständig für die Genehmigung ist die Rechtsaufsicht im Landratsamt Rosenheim. Grundsätzlich dürfen nur Ausfallbürgschaften oder einfache, keine selbstschuldnerischen, Bürgschaften, übernommen werden. Ziel sei es vorerst, dass der ASV gegenüber den Förderstellen die grundsätzliche Zusage erhält, dass die Gemeinde Eggstätt die Bürgschaft übernimmt.

Die Bürgschaftsurkunde muss gesondert im Gemeinderat behandelt werden. Die Wirksamkeit der jeweiligen Bürgschaftsurkunde hängt jedoch grundsätzlich von der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde ab. Halser wies noch drauf hin, dass es sich hierbei um eine Eventualverbindlichkeit handelt, die in den Anlagen in den folgenden Haushalten einzutragen ist. Ohne weitere Nachfragen erklärte sich der Gemeinderat grundsätzlich bereit, eine Bürgschaft für den ASV in Höhe von voraussichtlich 250000 Euro zu übernehmen.

Ebenso einstimmig erfolgte die Zustimmung zur Auszahlung von Fördermitteln an den ASV im Zuge des Neubaus des Sportheims. Hierzu hatte Halser vorab ausgeführt, dass im Haushalt 300000 Euro für die Baumaßnahmen am Sportheim vorgesehen sind. Der diesjährige Haushalt und das Finanzplanjahr 2025 sehen insgesamt eine Förderung von 1,26 Mio Euro vor. Die hierfür notwendige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 960000 Euro für das kommende Jahr ist veranschlagt. Man könne auch Haushaltsreste ins Folgejahr übertragen, erklärte Halser. Im Zuge der Baumaßnahme werde der ASV Abschlagszahlungen von der gemeindlichen Förderung benötigen. Damit diese geleistet werden können, soll der Bürgermeister Christoph Kraus bevollmächtigt werden, auch Auszahlungen zu leisten, die über seine Bewirtschaftungsbefugnis in Höhe von 8000 Euro liegen.

Dem abschließenden Beschlussvorschlag bezüglich Abschlagszahlungen stimmte der Gemeinderat ohne Nachfragen zu. Der ASV hat die Abschläge schriftlich zu beantragen. Jedem Antrag ist ein laufender Kostenfortschritt beizufügen. elk

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