Anlieger müssen Sanierung der Heubergstraße zahlen

von Redaktion

Gemeinde würde Unterhalt übernehmen und die Kosten umlegen – 25 Prozent Zuschuss in Aussicht gestellt

Nußdorf – Die Anlieger der Nußdorfer Heubergstraße müssen für den Unterhalt der beliebten Strecke zum Heuberg selbst aufkommen. Die Heubergstraße ist ein nicht ausgebauter, öffentlicher Feld- und Waldweg, der zu 100 Prozent in der Unterhaltslast der Anlieger liegt und nicht auf Kosten der Allgemeinheit, der Steuerzahler, unterhalten werden darf. Die Gemeinde Nußdorf hat sich in den vergangenen Jahren bereit erklärt, kleinere, wiederkehrende Maßnahmen zu übernehmen. Aufgrund der starken Regenereignisse sind nun allerdings größere Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen fällig, welche von den Anliegern durchgeführt werden müssen.

Die malerische Straße, die als Feld- und Waldweg genutzt wird, erstreckt sich über eine Strecke von rund 4,8 Kilometer von Nußdorf bis zum Heuberg und dient neben Wanderern und Radfahrern insbesondere rund 70 Anliegern zur Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften. Auch ist sie wichtig als Versorgungsweg für Jagdhütten und gastronomisch genutzte Almen.

Eine Informationsveranstaltung im März zeigte den Anliegern die Schäden sowie die nötigen Maßnahmen auf. Bürgermeisterin Susanne Grandauer (CSU/FWG) machte deutlich, dass es die Pflicht der Grundstückseigentümer sei, ihre Straße in einem begeh- und befahrbaren Zustand zu halten.

Die Anlieger hatten daraufhin den Wunsch geäußert, dass die Gemeinde den Unterhalt der Straße übernimmt und die anfallenden Kosten auf die Anlieger umlegt. Ein einstimmiger Beschluss des Gemeinderats in seiner jüngsten Sitzung sieht nun einen Verteilungsschlüssel vor: Die Unterhaltungskosten werden anteilig nach der Größe der genutzten Fläche und dem Umfang der Nutzung verteilt. Konkret bedeutet dies 20 Euro pro Hektar Land, 100 Euro pro Jagd- oder Almhütte sowie einen Pauschalbetrag von 1000 Euro für die beiden gastronomisch genutzten Almen entlang der Strecke.

Der Höhenunterschied von etwa 570 Metern stellt hohe Anforderungen an die Verkehrssicherheit des Weges. Der Beschluss der Gemeinde wird von den Anliegern größtenteils begrüßt. Die Gemeinde Nußdorf beteiligt sich freiwillig mit etwa 25 Prozent an den Kosten der Maßnahmen, da die Heubergstraße zugleich auch die Zufahrt für die Wallfahrtskirche Maria Heimsuchung ist.

Fraglich ist, ob alle Anlieger die Kostenumlage annehmen werden. Von deren Zustimmung ist es nun abhängig, ob die Gemeinde weiterhin die Straße instand hält, oder ob sich die Anlieger um ihre Obliegenheit wieder selber kümmern müssen, so Grandauer. stv

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