Brannenburg – Die Beratungen um die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kammerlanderweg“ gingen in der jüngsten Gemeinderatssitzung in eine neue Runde. Allerdings macht eine behördliche Einwendung im Bereich Wasserrecht eine Planungsänderung und damit eine erneute Auslegung erforderlich.
Das geplante Baugebiet „Kammerlanderweg“ beschäftigt den Gemeinderat schon rund zwei Jahre. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts gegen das beschleunigte Verfahren nach §13b Baugesetzbuch entschied sich der Gemeinderat im vergangenen Jahr, das Bebauungsplanverfahren vom beschleunigten Verfahren in ein Regelverfahren zu überführen. Anfang 2024 folgte ein Beschluss zur Fortführung der Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren mit Umweltprüfung, Umweltbericht und naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung.
Die Auslegung der aktuellen Fassung vom Mai 2024 erbrachte allerdings neben einigen Hinweisen auch eine „schockierende Nachricht“, wie Bauamtsleiterin Christine Rupp und Dipl.-Ing. Andrea Kaiser (Planungsgruppe Strasser) erläuterten: Ein Teilbereich des Baugebiets befindet sich im Überschwemmungsgebiet. Dadurch wird ein geplanter Dreispänner betroffen, allerdings nicht der Einheimischenbereich, konkretisierte Bürgermeister Matthias Jokisch. Da in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet keine Bauleitplanung möglich ist, haben mittlerweile Gespräche im Landratsamt stattgefunden und der Grundstücksbesitzer hat zugestimmt, das Gebäude aus dem Planungsbereich zu entfernen. Ein weiteres Gebäude bedarf einer geringfügigen Verschiebung.
Durch die Reduzierung des Planungsgebiets wird eine wiederholte Auslegung erforderlich, welche verkürzt sein sollte, wie mehrere Ratsmitglieder anregten. Einem Hinweis aus der Öffentlichkeitsbeteiligung folgend soll bei der Festsetzung der Baugrenzen eine Ergänzung über die Zulässigkeit von Balkonen mitaufgenommen werden. Probleme mit der Versickerung des Wassers und eine Zunahme von Überschwemmungen seien im Zusammenhang mit dem neuen Baugebiet unwahrscheinlich, wie die Verwaltung basierend auf Stellungnahmen von Fachbehörden verdeutlichte. Die neuesten Festsetzungen für ein 100-jährliches Hochwasser und ein Extremhochwasser weichen in Teilbereichen des Bebauungsplanes von der ursprünglichen Linienführung ab. Deshalb soll auch das Planungskonzept für die Höhenlage der Gebäude überprüft werden. Weiterverfolgt wird zudem die Zulässigkeit von Dachgauben. mc