Weitere Bohrungen geplant

von Redaktion

Arbeiten nahe der Tiefenthalstraße und des Untersulzbergs starten im November

Nußdorf – Die Deutsche Bahn InfraGO AG plant im Planungsabschnitt zwischen Innleiten und Kirnstein insgesamt 21 neue Bohrungen. Vier dieser Bohrungen sollen auf dem Gemeindegebiet von Nußdorf am Inn durchgeführt werden, wie Nußdorfs Bürgermeisterin Susanne Grandauer (FW/CSU) in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates informierte. Die Gemeinde wurde von der Regierung von Oberbayern am 20. August offiziell darüber informiert.

Arbeiten dauern
etwa sechs Monate

Zwei der geplanten Bohrungen sind bereits genauer lokalisiert. So handelt es sich um eine Fläche, angrenzend an die Tiefenthalstraße. Diese Bohrung soll eine Tiefe von 75 Metern erreichen und etwa sechs Monate dauern. Der geplante Zeitraum ist vom 1. November 2024 bis zum 31. März 2026. Eine weitere Fläche liegt in der Nähe des Untersulzbergs. Hier ist eine Tiefe von 260 Metern vorgesehen, ebenfalls mit einer Dauer von etwa sechs Monaten im gleichen Zeitraum.

Laut einer wasserwirtschaftlichen Beurteilung von Crystal Geotechnik liegt die erste Bohrung nicht in der Nähe bestehender Wasserschutzgebiete, sodass keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Die zweite Bohrung befindet sich etwa 125 Meter südöstlich außerhalb des Wasserschutzgebiets der Sulzbergquellen. Diese Bohrung soll als Grundwassermessstelle mit einem digitalen Datenlogger ausgebaut werden, um wertvolle Informationen für die Sulzbergquellen zu gewinnen. Die Deutsche Bahn wird gebeten, die entsprechenden Pegeldaten der Gemeinde Nußdorf zur Verfügung zu stellen.

Obwohl eine Beeinträchtigung des Wasserschutzgebiets nicht wahrscheinlich ist, wird zur sicheren hydraulischen Trennung der Grundwasserleiter der Einbau eines Stahlsperrohres empfohlen. Dieses Rohr soll mehrere Meter tief in das unverwitterte Festgestein einzementiert werden, um den Grundwasserleiter zu schützen.

Während der Bohrarbeiten ist es nicht erforderlich, die Sulzbergquellen von der Wasserversorgung zu trennen, jedoch wird die Möglichkeit einer Notfallversorgung in Betracht gezogen. Besondere Anforderungen beim Ausbau sind die Abdichtung des Ringraums über den Filterhorizont bis zur Geländeoberfläche sowie die wasserdichte Ausführung des Abschlussbauwerks und des Brunnens gemäß den einschlägigen DIN-Normen und DVGW-Regelwerken. Sollten altlastenverdächtige Bereiche angetroffen werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die zuständigen Behörden zu informieren. Nicht ausgebaute Aufschlussbohrungen müssen so verfüllt werden, dass die hydraulisch wirksamen Trennschichten dauerhaft erhalten bleiben.

Alle Kosten
trägt die Bahn

Die Gestattung zur Nutzung des gemeindlichen Straßen- und Wegenetzes ist beantragt. Die Zufahrt zum Bohrpunkt an der Tiefenthalstraße erfolgt über eine öffentlich gewidmete Gemeindeverbindungsstraße. Der Nutzung kann unter der Voraussetzung zugestimmt werden, dass eventuelle Beschädigungen beseitigt und die Straße sowie der Bankettbereich nach Beendigung der Bohrarbeiten wiederhergestellt werden.

Für den Bohrpunkt nahe dem Untersulzberg wird ein nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg genutzt, der in der Unterhaltslast der Anlieger liegt. Auch hier kann der Nutzung zugestimmt werden, sofern eventuelle Beschädigungen beseitigt und die Straße sowie der Bankettbereich in Absprache mit den Anliegern wiederhergestellt werden.

Seitens der Gemeinde Nußdorf bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen die beantragten Bohrpunkte. Alle anfallenden Kosten trägt die Deutsche Bahn.

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