Bad Endorf – Nach vielen Jahren will Bad Endorf endlich ein Versprechen einlösen. In Mauerkirchen soll ein neuer Ortsrand mit drei Mehrfamilienhäusern entstehen. Was es damit auf sich hat, und warum das bei drei Grünen-Räten auf wenig Gegenliebe stößt. Eine lange Geschichte soll endlich ihren Abschluss finden: In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde die zweite Änderung des Bebauungsplanes Mauerkirchen II nach acht Jahren endlich auf den Weg gebracht. Der Marktgemeinderat stimmte mit 15:3 Stimmen zu. Jetzt geht der Plan in die vierwöchige öffentliche Auslegung. Behörden, Träger öffentlicher Belange und Bürger können in dieser Zeit noch mögliche Einwände gegen die Bebauung einbringen.
„Knifflige“ Erschließung
Am Ortsrand von Mauerkirchen – im Bereich der Siedlung an Chiemseestraße und Mauerkirchner Weg – soll für drei Parzellen Baurecht geschaffen werden. Schon seit 2016 wird am Bebauungsplan gearbeitet. „Die Erschließung war knifflig, aber jetzt haben wir eine gute Lösung gefunden“, erläuterte Bauamtsmitarbeiterin Elke Stoib. Im Nordwesten der bestehenden Siedlung sind drei große Bauparzellen für drei Doppel- oder Mehrfamilienhäuser mit zwei Vollgeschossen und Wandhöhen von 7,20 Metern geplant. „Bei den heutigen Grundstücks- und Baupreisen müssen die Häuser auch refinanzierbar sein“, begründete Stoib.
Die Erschließung der beiden unteren Parzellen soll von der Chiemseestraße aus erfolgen. Das obere Grundstück wird über einen Privatweg vom Mauerkirchner Weg zugänglich sein. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat, ob die Zufahrten für die Feuerwehr geeignet seien, informierte die Verwaltungsmitarbeiterin, dass die Zufahrt von der Chiemseestraße 5,50 Meter breit sei. Ein Bürger aus Mauerkirchen ergänzte, dass die Privatstraße vom Mauerkirchner Weg aus eine Breite von mindestens sechs Metern habe.
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Staatsstraße müssen die Bauwerber besondere Schallschutzmaßnahmen umsetzen. Wie Stoib erläuterte, seien Schallschutzfenster, Raumlüftung, die Anordnung der bewohnten Räume abseits der Straße aber auch hölzerne Schallschutzwände möglich. Hier gab es Bedenken von Bürgermeister Alois Loferer (CSU), ob das Landschaftsbild durch Schallschutzwände im jeweils südlichen Bereich aller drei benachbarten Grundstücke gestört werden könne. Dies, so Stoib, werde durch eine Ortsrandeingrünung des Baugebietes verhindert. Diese dürfe nicht mit Schallschutz bebaut werden.
Martin Both (Grüne) kritisierte, dass für „Gutbetuchte“ Reihenhäuser geschaffen würden und für „die, die wirklich unsere Hilfe brauchen“, im Sozialwohnungsbau nichts getan werde. Das sorgte für etwas Unmut in den Reihen der SPD. Wolfgang Kirner empfahl den Grünen, sich „in der Fraktion besser zu beraten“, denn die „alten“ Gemeinderäte wüssten schließlich, warum dort Baurecht geschaffen werden müsse.
Auf Nachfrage in der Verwaltung erfuhr das OVB, dass es sich bei den drei Parzellen in Mauerkirchen um Tauschgrundstücke handelt. Schon vor vielen Jahren habe die Gemeinde für den Bau einer öffentlichen Abwasserleitung Grund gebraucht und dafür die Grundstücke in Mauerkirchen zum Tausch und mit dem Versprechen angeboten, dort Baurecht zu schaffen. Seitdem stehe die Gemeinde in der Bringschuld.
Ende des Jahres soll das gemeindliche Versprechen nun eingelöst werden und Baurecht geschaffen sein. Sollte das nicht gelingen, beginnt die Bebauungsplanung von vorn. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Sommer 2023. Dieses hatte entschieden, dass der im Jahr 2017 eingeführte Paragraf 13b des Baugesetzbuches (BauGB), der die Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich im vereinfachten Verfahren ohne förmliche Umweltprüfung erlaubte, gegen Europarecht verstößt und nicht mehr angewendet werden darf.
Da viele Gemeinden wie Bad Endorf aber schon Planverfahren nach Paragraf 13b BauGB begonnen hatten, verabschiedete der Bundestag wenige Monate später eine „Reparaturvorschrift“: Die schreibt eine umweltrechtliche Vorprüfung vor. Und nur wenn diese Anhaltspunkte für erhebliche Umweltauswirkungen ergibt, muss eine vollständige Umweltprüfung durchgeführt werden.
Naturschutzbehörde will Regelverfahren
Die Marktgemeinde hat diese Vorprüfung veranlasst. Im Ergebnis forderte die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Rosenheim die „Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren mit Umweltbericht“. Als Grund nannte die Behörde „umfangreiche Erdarbeiten“ am „stark hängigen Gelände“, die „den gesamten Bereich umgestalten“ und einen „massiven Eingriff ins Landschaftsbild“ bedeuten würden.
Der Einwand wurde von der Marktgemeinde mit dem Hinweis abgewogen, dass die „landschaftstypische Einbindung vorgesehen“ und daher kein „massiver Eingriff ins Landschaftsbild“ zu erkennen sei. Gegen drei Grünen-Gemeinderäte, die im Verlust landwirtschaftlicher Flächen durchaus Umweltauswirkungen des Baugebietes sehen, schloss sich der Gemeinderat mit 15 Stimmen dieser Abwägung an.
Mit 15:3 Stimmen wurde auch der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Nun wird der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt. Nach Abwägung möglicher Einwände und dem Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat könnte in „Mauerkirchen II“ also Ende des Jahres Baurecht bestehen. Das mittlere der drei Grundstücke erwirbt die Gemeinde selbst. Wie es bebaut und vergeben werden soll, muss der Gemeinderat erst noch entscheiden.