Aschau/Rosenheim/München – Noch in diesem Jahr muss das Insolvenzgericht über die Zukunft der Maro Genossenschaft entscheiden. Dann wird auch beantwortet, ob ein Sachranger Projekt stirbt oder überlebt, denn eigentlich will die Maro am Linner-Areal 28 Sozialwohnungen bauen. Ebenso wird sich entscheiden, ob das inklusive Wohnprojekt in Rosenheim-Happing umgesetzt werden kann.
Insolvenzplan
wurde vorgestellt
Bereits vergangene Woche hat Ivo-Meinert Willrodt, Insolvenzverwalter der Maro Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen eG (Maro), über den aktuellen Stand im Verfahren der Genossenschaft informiert. „Wir haben eine digitale Informationsveranstaltung für alle 2200 Mitglieder und Förderer abgehalten, um den Insolvenzplan vorzustellen und die nächsten Schritte zu erläutern“, erklärt Willrodt von der Pluta Rechtsanwalts GmbH auf Anfrage des OVB.
Die durch einen zurückgezogenen Baukredit insolvent gegangene Maro bietet mit ihren Mehrgenerationenhäusern – unter anderem in Unterwössen, Dietramszell, Wolfratshausen und Penzberg – wegweisende Modelle für selbstbestimmtes Wohnen an. Im März meldete das Unternehmen unerwartet Insolvenz an. Grund dafür war eine zurückgezogene Finanzierungszusage für ein Projekt in Landsham im Landkreis Ebersberg.
Wohnprojekte und
Demenz-WG betroffen
Das Amtsgericht München ordnete am 28. Mai das Regelinsolvenzverfahren für die Genossenschaft an. Ivo-Meinert Willrodt von der Pluta Rechtsanwalts GmbH wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Betroffen von der Insolvenz sind zwölf Wohnprojekte und sechs Demenz-Wohngemeinschaften mit insgesamt etwa 300 Mietparteien. Ziel des Insolvenzverfahrens ist eine schuldenfreie, neu strukturierte Maro 2.0 mit allen bestehenden Anlagen.
Der Insolvenzverwalter und sein Sanierungsteam um Rechtsanwältin Marlene Scheinert hatten Mitte September alle Mitglieder und bekannten Förderer angeschrieben. In dem Schreiben wurde die Aufforderung zur Einzahlung der Unterstützungsleistung dargelegt. Aktuell sind Absichtserklärungen in Höhe von mehr als 3,8 Millionen Euro vorhanden, die auf das Treuhandkonto eingezahlt werden müssen. Damit arbeitet das Team weiter an der Lösung für die Genossenschaft, die über den Insolvenzplan umgesetzt werden soll.
„Bis Mitte Oktober müssen alle Mitglieder und Förderer die Zahlungen leisten und vorher die Treuhandvereinbarungen unterschrieben einreichen. Wenn die erforderliche Summe von mindestens vier Millionen Euro zusammenkommt, werden wir im November den Plan beim Amtsgericht München einreichen.“ Inge Schmidt-Winkler, Vorständin der Maro-Genossenschaft, erklärt: „Wir freuen uns über die große Unterstützung und bedanken uns für alle Zusagen, die bereits eingetroffen sind.“ Nur mit den tatsächlichen Einzahlungen könne die Abwicklung der Maro verhindert werden sowie das Maro-Wohnkonzept, die Förderwohnungen, der bezahlbare Wohnraum und unsere Demenz-Wohngemeinschaften gesichert werden.
Maro 2.0 – Neustart
im Jahr 2025 geplant
Der Neustart der „Maro 2.0“ sei nach Informationen des Insolvenzverwalters und vorbehaltlich der Zustimmung der Gläubiger für den Jahresbeginn 2025 geplant. Weitere Maßnahmen für die Genossenschaft sind laut des Insolvenzplanes die Bestellung eines neuen zweiten Vorstandsmitglieds für die Genossenschaft neben Inge Schmidt-Winkler und die Anpassung der Satzung. Wie Rechtsanwältin Marlene Scheinert erläutert, bleiben „die bisherigen Genossen auch in der neuen Maro weiterhin Mitglieder. Ihre Anteile werden dabei von ursprünglich 500 Euro auf 250 Euro herabgesetzt. Damit können wir eine Unterstützung für die Maro 2.0 erreichen und sicherstellen, dass kein Mitglied seinen Anteil verliert oder dieser Anteil auf null Euro herabgesetzt werden muss.“
Alle Beteiligten, so heißt es von Insolvenzverwalter Willrodt, seien zuversichtlich, dass der Insolvenzplan umgesetzt werden kann und ein Neustart für die Genossenschaft möglich sei. Auch die Banken unterstützen den Prozess – eine Grundvoraussetzung für die Fortsetzung der Genossenschaft.