Rinderweide statt Radlweg

von Redaktion

Beliebter Verbindungsweg wird gesperrt – Grundbesitzer streitet mit Landratsamt

Großkarolinenfeld/Kolbermoor – Dem Ehepaar Engl reicht es. Seit fast vier Jahrzehnten führt über Engls Grund ein Rad- und Fußgängerweg von Großkarolinenfeld nach Kolbermoor. Von der Harthauser Straße durch Schrebergärten in die Ganghoferstraße. Doch jetzt ist damit Schluss: Ab 1. Oktober ist er dicht. Es sind nicht die Spaziergänger und Radfahrer, die zu diesem Entschluss führten, sagt Monika Engl. Es seien die jahrelangen Auseinandersetzungen mit dem Landratsamt, wie Eugen Engl betont. „Dort prallt man mit jeglicher Argumentation ab“, schildert Monika Engl.

Ursprünglich hatte die Familie Engl einen Bauernhof. Und damit eine Privilegierung für das Bauen im Außenbereich. Irgendwann standen sie vor der Frage „Privilegierung behalten und den Baggerbetrieb nicht ausbauen. Oder das Gewerbe ausbauen und die Privilegierung aufgeben?“ Die Entscheidung fiel auf Letzteres.

Der Baggerbetrieb ist in Großkarolinenfeld, das mittlerweile umstrittene Grundstück gerade über die Gemeindegrenze in Kolbermoor. Auf diesem Grundstück liegt auf wenigen Quadratmetern Humus. „Der Hügel ist vielleicht 1,5 Meter hoch“, schätzt Monika Engl. Ein Heustadel wurde gebaut, schließlich haben Engls noch ein paar Tiere, und die brauchen Futter. „Außerdem haben die Jäger aus drei Jagdgenossenschaften dort eigens Äsungsgras für das Wild angebaut.“

2010 Teil der Landesgartenschau

Mitten hindurch führt der Weg. Für den haben die Engls die Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, sie müssen ihn sicher und in Schuss halten. Und eine entsprechende Versicherung bezahlen. „Die ist nicht billig“, sagt Monika Engl. Sie erzählt, dass der Weg 2010 im Rahmen der Landesgartenschau in Rosenheim vom Landratsamt als Teil der „Via Julia“ angelegt wurde und dass er viel genutzt wird.

30 Jahre sei alles in Ordnung gewesen, so Monika Engl. Seit 2015 gibt es Ärger mit dem Landratsamt. Dort hat wohl jemand die Engls wegen des Humushügels und des Stadels angeschwärzt. Der Stadel ist nicht genehmigt, bestätigt Monika Engl. Und laut Kreisbaumeister auch nicht genehmigungsfähig. Weil Engls die Privilegierung fehlt. Mit dem Humushügel das gleiche Spiel.

Rechtskräftiger Bescheid

Es gibt einen Bescheid des Landratsamtes, dass der Hügel abgetragen und der Stadel abgerissen werden muss. Engls hatten dagegen geklagt. Auch aus Gründen des Naturschutzes, sagt Monika Engl. Sie ist überzeugt, dass am Humushügel, der in einem Filzengebiet ist, Ringelnattern und Blindschleichen zu Hause sind. Damit fanden sie aber weder beim Landratsamt noch vor Gericht Gehör. Der Bescheid ist rechtskräftig. 17000 Euro Strafe sollen Engls zudem zahlen. „Dann machen wir den Weg dicht, stellen dort ein paar Kaibe hin. Für die brauchen wir keine Privilegierung“, so ihr Entschluss. Das hätten sie auch dem Kreisbaumeister mitgeteilt. „Der hat nur gesagt, dass ihn das nicht interessiert. Er sei nicht von hier“, sagt Monika Engl erzürnt.

Peter Kloo, Kolbermoors Bürgermeister, seufzt. „Das hatte Herr Engl angekündigt, dass er den Weg gleich mitwegbaggert, wenn er den Humushügel und den Stadel beseitigen muss“, sagt er. Das sei auch Engls gutes Recht, schließlich sei es sein Grundstück. Er habe Engl gebeten, den Weg doch offenzulassen, das tue dieser aber nun wohl nicht.

Er sagt es nicht, aber zwischen den Zeilen ist zu hören, dass Kloo den Streit zwischen Familie Engl und dem Landratsamt eher überflüssig findet. „Aber ich kann es beim besten Willen nicht ändern. Es gibt nun einmal Rechtsgrundlagen, die einzuhalten sind.“

Auf diese beruft sich das Landratsamt. Erstmals wurde der Behörde schon 2010 die Aufschüttung von Kies und Schutt mit einer Höhe von bis zu vier Metern auf dem Gelände im Stadtgebiet von Kolbermoor gemeldet. In der Folgezeit sei an der Stelle weiter Kies und Bauschutt gelagert sowie ein Stadl errichtet worden, informiert das Landratsamt auf OVB-Anfrage. Da weder die Aufschüttungen noch der Stadlbau baurechtlich genehmigungsfähig sind, wurde 2015 durch das Landratsamt eine schriftliche Anordnung zur Beseitigung der Aufschüttungen sowie zum Rückbau des Stadls erlassen.

Klagen wurden abgewiesen

„Eine Klage des Grundstückseigentümers gegen diese Anordnung wurde vom zuständigen Verwaltungsgericht abgewiesen, ebenso wie der Antrag auf ein Berufungsverfahren“, erklärt Landrat Otto Lederer. Nachdem der Grundstückseigentümer der Beseitigungsanordnung nicht nachgekommen sei, musste die Behörde eine Zwangsgeldandrohung verhängen. „Auch gegen diese Maßnahme klagte der Grundstückseigentümer. Die Klage wurde abgewiesen. Einen Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Verwaltungsgerichtshof ab“, so Lederer.

Behörde lässt sich von nichts einschüchtern

Diese endgültigen juristischen Entscheidungen seien nun umzusetzen und stünden nicht zur Disposition, denn „es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren“, betont der Landrat. Die angedrohte Sperrung des Radweges sei nicht neu. „Es hat den Anschein, dass dieses Ansinnen als vermeintliches Druckmittel verwendet wird“, so Otto Lederer gegenüber dem OVB: „Jedoch kann und darf sich eine Behörde von derartigen Drohungen in ihrem rechtmäßigen Handeln nicht beeinflussen lassen.“

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