Frage der Erschließung nicht geklärt

von Redaktion

Gemeinderat Pittenhart lehnt Antrag auf Vorbescheid für Abriss und Neubau in der Trostberger Straße ab

Pittenhart – Eine angeregte Diskussion hingegen entwickelte sich im Gremium nach der Vorstellung des Antrags auf Vorbescheid zum Abbruch zweier Nebengebäude, der Errichtung eines Mehrparteienwohnhauses sowie eines Carports auf dem Anwesen „Trostberger Straße 4“

Der Gemeinderat behandelte das Thema bereits in der Mai-Sitzung. Damals wurde der Antrag vorerst abgelehnt. Daraufhin fand im Juni ein Ortstermin mit dem Landratsamt Traunstein, der Gemeinde und dem Antragsteller statt. Hierbei erläuterte die Kreisbaumeisterin Wohlmayer vom Landratsamt Traunstein, unter welchen Voraussetzungen eine Bebauung möglich sei. Grundsätzlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich der im Zusammenhang bebauter Ortsteile, in dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Geplant ist ein Mehrparteienwohnhaus in einer Größe von 17,5 mal 8,75 Metern und einer seitlichen Wandhöhe von rund 6,5 Meter mit insgesamt vier Wohneinheiten. Hierzu sollen die beiden bestehenden Nebengebäude abgerissen werden. Außerdem plant der Antragsteller einen Carport in einer Größe von 21 mal 6,5 Metern im Norden des Grundstückes zu errichten. Im Carport sollen sieben Stellplätze untergebracht werden.

Unter anderem hat Gemeinderat Hans Babinger (FW) die Lage des geplanten Carports im Überschwemmungsbereich angesprochen. Er wollte zudem wissen, ob die Anzahl der Stellplätze für das bereits bestehende Gebäude mit vier Wohneinheiten und das geplante Mehrfamilienhaus mit ebenfalls vier Wohneinheiten ausreichend sei und vor allem, wie die Erschließung, besonders die Zufahrt für das Bauvorhaben gesichert sei.

Mit Zustimmung des Gemeinderates erteilt Bürgermeister Reithmeier der Eigentümerin eines Nachbargrundstücks das Wort. Diese berichtet vom Umfang bisheriger Dienstbarkeiten, ihrer Auffassung darüber, dass das Vorhaben durch bestehende Rechte hinsichtlich der Erschließung nicht abgedeckt sei und zudem keine Vereinbarung über die Änderung der Dienstbarkeiten getroffen worden sei. Ihrer Ansicht nach ist die Erschließung der geplanten Gebäude deshalb nicht gesichert. Einer Ausweitung der Dienstbarkeit werde sie nicht zustimmen. Letztlich lehnten die Gemeinderatsmitglieder den Antrag auf Vorbescheid einstimmig ab, da die Erschließung nicht gesichert und die Baukörper zu massiv erscheinen.emk

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