Pittenhart – Einstimmig fiel der Beschluss der Gemeinderäte für die 25. Änderung des Bebauungsplans „Pittenhart Nord-Ost“ aus.
Der Eigentümer eines Grundstücks an der Lindenstraße möchte das bestehende Wohnhaus aufstocken, um eine zweite Wohnung einbauen zu können. Dabei soll das Dach mit einer Nord-Süd-Firstrichtung errichtet werden. Zudem sollen die an der südlichen Grundstücksgrenze vorhandenen Nebengebäude zu einem Gebäude zusammengefasst werden.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Pittenhart Nord-Ost“ in der Urfassung. Bei dem Vorhaben werden die Festsetzungen bezüglich Geschossflächenzahl, seitlicher Wandhöhe, Firstausrichtung und dem Baufenster für Nebengebäude nicht eingehalten, sodass der Bebauungsplan zu ändern ist.
Bei dem bestehenden Gebäude handelt es sich um einen Bungalow mit einer seitlichen Wandhöhe von 3,20 Metern. Dieser soll durch ein weiteres Vollgeschoss aufgestockt werden, wodurch eine seitliche Wandhöhe von 6,60 Metern entstehen soll. Derzeit ist für Gebäude mit zwei Vollgeschossen eine Gebäudehöhe von 5,90 Metern zulässig. Im Hinblick auf die Nachverdichtung ist es seitens der Verwaltung vorstellbar, eine Höhe von 6,60 Metern zuzulassen.
Zudem befindet sich bereits ein weiteres Gebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans, welches durch eine Änderung eine Höhe von 6,60 Metern erhalten hat. Vom Architekturbüro Weiler-Heyers wurde ein Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans erstellt. Eine Vereinbarung zur Kostenübernahme des Änderungsverfahrens wurden bereits mit dem Bauherrn abgeschlossen.emk