Stephanskirchen – Das Brüderpaar auf dem E-Roller hat eine 50-jährige Rosenheimerin am Dienstag schlicht übersehen. Sie wollte gegen 18.45 Uhr aus einer Tankstelle in die Salzburger Straße einbiegen und stieß laut Polizei mit dem von links kommenden E-Roller zusammen. Bei dem Sturz verletzten sich die 14 und zwölf Jahre alten Brüder leicht. Gegen die Autofahrerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Aber auch der 14jährige Stephanskirchner kommt nicht ungeschoren davon. Da es nicht erlaubt ist, einen E-Scooter zu zweit zu nutzen, muss auch dieser mit polizeilichen Konsequenzen rechnen. Die Polizei weist darauf hin, dass es auch für das Nutzen von E-Rollern Regeln gibt, an die man sich zu halten hat. So ist ein E-Roller nur durch eine Person zu nutzen und das Mindestalter von 14 Jahren einzuhalten.