Ein Recht auf Ganztagsbetreuung?

von Redaktion

Neubeurer Gemeinderat zu Gast in den Klassenräumen der Grundschule

Neubeuern – Die jüngste Sitzung des Gemeinderats Neubeuern fand nicht wie gewohnt im Sitzungssaal statt, sondern wurde in einen Klassenraum der Hohenau-Grund- und Mittelschule verlegt. Anlass dazu waren Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab dem Schuljahr 2026/2027, die von der Schulleiterin Manuela Biersack, Helga Kioltyka, der Leiterin der Offenen Ganztagsschule (OGTS) Neubeuern und Anna Klein, Bereichsleiterin Inntal für die Jugendsozialarbeit der Diakonie Rosenheim, erläutert wurden.

Gesetzliche Ansprüche werden diskutiert

Anna Klein berichtete, dass es ab dem Schuljahr 26/27 einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich gibt, einschließlich der Ferienbetreuung. Und das bedeutet, dass es von der gesamten Ferienzeit des Jahres höchstens vier Wochen Schließzeit geben darf.

Für die Ganztagsbetreuung bildet die Diakonie auch Quereinsteiger aus. Das ist notwendig, um den Fachkräftemangel auszugleichen. Es handelt sich dabei um eine 40-Stunden-Vollzeitstelle. Da die Diakonie im gesamten Inntal tätig ist, können die Betreuerinnen und Betreuer bei Bedarf auch zwischen den einzelnen Gemeinden wechseln.

Die Eltern, die ihr Kind für die Ganztagsbetreuung anmelden, sind natürlich nicht verpflichtet, die ganzen Stunden zu buchen, aber sie haben ein Recht darauf.

Die Anmeldung erfolgt aber nicht erst am Ende des Schuljahres, sondern bereits bis Pfingsten. Jedes gemeldete Kind muss an mindestens zwei Tagen die Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen. Am Anfang des neuen Schuljahres können die Zeiten auch nochmal korrigiert werden, denn die endgültige Meldung erfolgt durch die Diakonie Ende September.

In Neubeuern werden von 170 Grundschulkindern bereits jetzt 86 ganztags betreut. Bei den Schülern der ersten und zweiten Klassen ist der Bedarf sehr groß. Mit dem gesetzlichen Anspruch wird sich die Nachfrage noch steigern, auch die Zeiten werden weiter ausgedehnt werden.

„Es soll auf keinen Fall eine Kinderaufbewahrung sein“, so Helga Kioltyka, die Leiterin der OGTS, „sondern die Kinder werden durch die Hausaufgabenbetreuung und die Spielzeiten gefördert und sind keine Schlüsselkinder, die alleine zu Hause sind, bis die Eltern von der Arbeit kommen.“ Für die berufstätigen Eltern entfällt damit die Hausaufgabenaufsicht am Abend und sie können sich auf die Familienzeit einlassen und sich entspannt mit ihrem Kind austauschen.

„Die Mittelschule verliert viele Schüler an weiterführende und private Schulen“, erläutert die Schulleiterin, „deshalb ist die Betreuung in der OGTS ein Argument für den Erhalt der Mittelschule.“ Den Rechtsanspruch auf Betreuung wird es vorerst nur für die Grundschule geben, er wird aber mittelfristig ausgebaut werden.

Für den Besuch der Mittelschule spricht auch die Ausrichtung auf handwerkliche Berufe. Handwerksbetriebe warten auf Mittelschüler. Und die Ganztagsbetreuung eröffnet außerhalb der regulären Schulstunden viele Möglichkeiten die Kinder zu fördern, wie beispielsweise in einer Holz-AG, wo sie den Baustoff Holz vom Baumstamm bis zum fertigen Gegenstand kennenlernen können.

Da es in der Schule ein absolutes Handyverbot gibt, entdecken die Kinder wieder ihre kommunikativen Fähigkeiten. Und das Spiel mit anderen Kindern kann auch wieder eine große Chance für die Gesellschaft sein.

Schule bereits
stark ausgelastet

Die Schule ist räumlich allerdings bereits jetzt schon ausgelastet. Da die Kommune für das Schulgebäude zuständig ist, fand eine Führung der Gemeinderatsmitglieder durch den Bereich der OTGS statt, damit an Ort und Stelle festgestellt werden konnte, welche baulichen Maßnahmen erforderlich sind, um den Rechtsanspruch im Grundschulbereich in Zukunft erfüllen zu können.

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