Rettung bleibt Draufzahlgeschäft

von Redaktion

Beispiel Frasdorf – Gemeinde kann Feuerwehreinsätze nicht kostendeckend umlegen

Frasdorf – 100 Einsätze im vergangenen, schon 71 in diesem Jahr – die Feuerwehr Frasdorf ist ständig auf Achse. Genauso wie alle anderen Feuerwehren entlang der Autobahn. Ehrenamtlich versteht sich – eine Entschädigung bekommen die Kameraden dafür nicht. Die Gemeinde kann einen Teil der Einsätze abrechnen. „Die Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren ist kostenfrei, ebenso die Brandbekämpfung oder der Katastrophenschutz“, erklärt Sophia Ladner von der Gemeindeverwaltung Frasdorf.

Wenn sie die Einsatzberichte der Kommandanten der Feuerwehren Frasdorf, Umrathshausen oder Wildenwart sowie den Schadensbericht der Polizei bekommt, wird abgerechnet. Bei Unfällen auf der Autobahn A8, die einen Großteil der Alarmierungen ausmachen, wendet sie sich direkt an die Halter der unfallbeteiligten Fahrzeuge. „Außer bei ausländischen Fahrzeugen, da wird über die grüne, internationale Versicherungskarte mit den deutschen Versicherern abgerechnet“, erläutert sie.

Eigene
Kostensatzungen

Auf Grundlage der „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren“ der Gemeinde Frasdorf wird ein Kostenbescheid erstellt. „Abhängig vom Unfallausmaß lagen die bei uns bisher zwischen 800 und 2000 Euro“, erklärt Ladner. „Die deutschen Fahrzeughalter können sich im Rahmen einer Anhörung äußern. Den Kostenbescheid müssen sie bei ihren Versicherungen einreichen. Die klären dann untereinander, welche Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt.“

Doch nicht alle zahlen sofort. Auch Widersprüche – im vergangenen Jahr waren es vier bei 43 Abrechnungen – trudeln in der Frasdorfer Gemeindeverwaltung ein. Dann wird der Verwaltungsaufwand größer.

Für die gemeindliche Satzung, die seit Juni 2021 gilt, wurden die Ausgaben kalkuliert und Pauschalen festgesetzt. Maßgeblich sind dabei vor allem die Fahrzeuge. So wird für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 beispielsweise eine Pauschale von 230,82 Euro pro Stunde angesetzt. Beim Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 liegt diese bei 272,28 Euro. Hinzu kommen fahrzeugbezogene Streckenkosten von 1,60 bis 7,34 Euro pro Kilometer. Die Ausrückestunde eines ehrenamtlichen Feuerwehrlers kostet 28 Euro.

2023 nahm die Gemeinde Frasdorf für die Einsätze ihrer drei Wehren 57000 Euro ein. Doch das Geld reicht bei Weitem nicht, um die Kosten der ehrenamtlichen Feuerwehren abzudecken. „Allein der laufende Unterhalt der drei Wehren belief sich 2023 auf 114000 Euro“, informiert Verwaltungsleiter und Kämmerer Andreas Oppacher. In dieser Summe sind unter anderem die Lohnersatzkosten enthalten, die die Unternehmen für den Ausfall ihrer Mitarbeiter geltend machen, wenn sie während ihrer regulären Arbeitszeit zum Einsatz ausrücken müssen. Aber auch Unterhalt und Betriebskosten der Gebäude und Fahrzeuge, die Kfz-Versicherungen, die Einsatzkleidung der Feuerwehrleute oder Prüfungen und Lehrgänge für ihre fachgerechte Ausbildung sind enthalten.

Der Ersatz der abrechenbaren Feuerwehr-Einsatzleistungen ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Zurücklegen kann die Gemeinde davon nichts – beispielsweise für die Neuanschaffung von Fahrzeugen. Doch um die Einsatzbereitschaft der drei Wehren zu erhalten, muss Frasdorf tief in die Tasche greifen: In den kommenden beiden Jahren werden neue Hilfslöschfahrzeuge HLF 20 für Wildenwart und Umrathshausen sowie ein Tanklöschfahrzeug TLF 300 für Frasdorf gebraucht. Die Kosten: 1,5 Millionen Euro. Die Gemeinde kann mit Zuschüssen in Höhe von 380000 Euro rechnen. Den Mammutanteil der Kosten aber muss sie aus dem eigenen Haushalt stemmen.

Einsätze kostendeckend abzurechnen, wäre eine Möglichkeit für Mehreinnahmen. Doch dafür fehlen die rechtlichen Grundlagen. Und auch wenn das Bayerische Feuerwehrgesetz den Gemeinden vorschreibt, ihre Pauschalen entsprechend dem Kommunalabgabegesetz zu gestalten: Eine kostendeckende Abrechnung ihrer Ausgaben für die Feuerwehren ist nicht möglich. „Beispielsweise können wir Einsatzbekleidung oder Ausbildung der Kameraden nicht umlegen“, erläutert Oppacher. Dabei muss die Gemeinde auch bei Lehrgängen wie beispielsweise zum Gruppenführer nicht nur die Kursgebühren, sondern auch den Verdienstausfall bezahlen.

Das Feuerwehrwesen wird mit Landesgesetzen geregelt. Nach Bayerischem Feuerwehrgesetz sind Brandbekämpfung, öffentliche Notstände sowie die technische Rettung von Mensch und Tier aus lebensbedrohlichen Lagen Pflichtaufgabe der Gemeinden. Und damit muss sie auch die Kosten tragen. „Was eine Gemeinde abrechnen darf, ist im Feuerwehrgesetz geregelt“, erläutert Kreisbrandrat Richard Schrank. Auf dieser Grundlage haben die Gemeinden auch ihre individuellen Kostensatzungen für die Feuerwehren erstellt. „Sie unterscheiden sich entsprechend der Einsatzgebiete der Wehren und ihres daraus resultierenden Fahrzeugbestandes“, so Schrank. Besonderheiten wie Seniorenheime, Krankenhäuser, Gewerbegebiete, Störfallbetriebe oder eben Autobahnen spiegeln sich in der erforderlichen technischen Ausstattung der Wehren wider. Schrank: „Daher sind die Fahrzeugkategorien ein wesentlicher Abrechnungspunkt in den gemeindlichen Kostensatzungen.“

Neue Fahrzeuge,
neue Kostensatzung

Wenn die neuen Fahrzeuge der Frasdorfer Feuerwehren zum Einsatz kommen, wird die Gemeinde ihre Kostensatzung anpassen. Dann wird es teurer für die Versicherungen. Trotzdem muss die Gemeinde den Mammutanteil der Kosten für ihre Feuerwehren auch in Zukunft selbst tragen. Angesichts der angespannten Haushaltslage in allen Kommunen wird auch das zu einer immer größeren Herausforderung.

Hinzu kommt, dass die gemeindlichen Feuerwehren zwar „öffentliche Einrichtungen der Gemeinden“ und zur Hilfeleistung verpflichtet sind, aber zu 100 Prozent im Ehrenamt funktionieren müssen. „Ohne das Ehrenamt in Rettungsdienst, THW und Feuerwehren wäre das gewohnte Sicherheitsgefüge in unserem Land nicht mehr da“, macht Kreisbrandrat Schrank klar.

Würde man das Ehrenamt in Euro umrechnen, kämen auf die Gemeinden immense zusätzliche Kosten zu. Allein bei den Frasdorfer Kameraden kamen im vergangenen Jahr 1013 Einsatzstunden zusammen. Müssten diese als Verdienstausfall gezahlt werden, wären zusätzlich etwa 30000 Euro fällig. Müsste die Gemeinde gar Berufsfeuerwehrler einstellen, die die Aufgaben der Ehrenamtlichen erfüllen, würde es richtig teuer. Dann wären die Ausgaben schnell sechs- oder sogar siebenstellig.

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