Obing – Der Gemeinderat hat die Kriterien für die Vergabe von Grundstücken nach dem Einheimischenmodell verändert. Im Fokus standen die kommunalen Grundstücke im Baugebiet „Pfaffing-Großfeld“ und im Baugebiet an der „Schalkhamer Straße“. Die Gemeinde verfügt derzeit über acht Bauparzellen, die nach den Kriterien des Einheimischenmodells vergeben werden sollen. Sieben davon befinden sich im Baugebiet „Pfaffing-Großfeld, Erweiterung“, eine Parzelle liegt in der Schalkhamer Straße.
Zur Ermittlung des Bürgerinteresses hat die Verwaltung im August bereits ein Schreiben an alle erfassten Interessenten versandt.
Letzte Anpassung
fand 2019 statt
Die Vergabekriterien nach dem Einheimischenmodell wurden zuletzt 2019 angepasst. Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag werden nun Vermögens- und Einkommensobergrenzen angepasst.
Ein Bewerber darf nach dem Gesetz maximal über ein Vermögen in Höhe des Grundstückswertes verfügen. Im konkreten Fall liegt die durchschnittliche Grundstücksgröße bei gerundet 494 Quadratmetern. Der Bodenrichtwert liegt bei 520 Euro pro Quadratmeter, somit liegt die Vermögensobergrenze bei 256880 Euro für die zu veräußernden Grundstücke.
Zweite Bürgermeisterin Franziska Mayer (CSU) und Dritter Bürgermeister Simon Voit (Obinger Bürgerliste) regten an, die Einkommensobergrenze mit „zu versteuerndem Einkommen“ oder analog inhaltlich zu ergänzen. Der Eigennutzungsanteil (Wohnfläche) müsse weiterhin mindestens 50 Prozent betragen.
Mit einstimmigem Beschluss der Gemeinderäte wurde die Vermögensgrenze von bisher 180000 Euro auf 256880 Euro angehoben. Ebenfalls einstimmig wurde auch die Einkommensobergrenze angehoben. Sie liegt nun für eine Einzelperson bei 60500 Euro, bei Paaren bei 121000 Euro. Auch die Fristen wurden geändert: Die Frist Rohbauherstellung wurde von acht Jahren auf drei Jahre, die Frist für die Fertigstellung von sieben Jahren auf fünf Jahre gesenkt. Die vorgegebenen Fristen werden auch in den anderen Gemeinden der Verwaltung angewandt.
Zu der 9. Änderung des Bebauungsplans „Oberholz“ ist nach der Veröffentlichung der Unterlagen im Internet und der Beteiligung der Grundstückseigentümer eine mündliche Stellungnahme abgegeben worden. Der Anwohner verweist darauf, dass durch den Rückbau des Tulpenweges und des Rosenweges und der Möglichkeit der Errichtung von Stellplätzen an der westlichen Straßenseite sich die Straßenbreite verringert und somit auch die Lagerfläche für den Schnee. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass bei einem Rückbau der Straße Oberflächenwasser in die anliegenden Grundstücke läuft. Seitens der Gemeinde wird vorgegeben, dass durch den Rückbau der Straßen der Winterdienst für diesen Streckenabschnitt neu organisiert wird. Künftig sollen die beiden Straßen von Süd nach Nord angefahren werden, um die an der Westseite liegenden Grundstücke möglichst schneefrei zu halten.
Aufgrund der Verringerung der Straßenbreite wird die Geschwindigkeit auf höchstens 40 Stundenkilometer reduziert. Simon Voit regte an, bei Flächenverkäufen für Stellplätze für eine rechtliche Verbindung zum dienenden Grundstück zu sorgen.
Erneute Auslegung
nicht erforderlich
Damit soll verhindert werden, dass Wohnbau- und Parkplatzgrundstück separat veräußert werden. Der Beschluss dazu wurde dann einstimmig gefasst. Mit den Beschlüssen zu den Stellungnahmen ging auch der Satzungsbeschluss einher. Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Änderung des Bebauungsplans aus. emk