Stephanskirchen – Sie kamen von der Bundeswehr und hatten einen Lkw-Führerschein. Sie packen auf dem Hof der Familie an – auch da kommt der Lkw-Führerschein gerade recht. Junge Männer mit Lkw-Führerschein hatte die Feuerwehr bis vor einigen Jahren genug.
Aus und vorbei. Die Bundeswehr wurde zur Berufsarmee und den Lkw-Führerschein kann man auch nicht mehr einfach so machen. Heute muss es die teure Ausbildung zum Berufskraftfahrer sein. Die aber kein Aktiver einer Feuerwehr braucht, es sei denn, er oder sie will als Brummifahrer arbeiten.
Kosten zwischen
3500 und 4000 Euro
Deswegen gibt es für aktive Mitglieder der vielen freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Sonderregelungen mit den Fahrschulen in der Region. Für sie gibt es den Lkw-Führerschein noch. Der kostet zwischen 3500 und 4000 Euro, je nach den benötigten Fahrstunden. Das kann und will kein Feuerwehrler zahlen. Auch die Feuerwehrvereine sind damit finanziell überfordert. Und nun?
Nun springt die Gemeinde ein. Das beschloss jetzt der Stephanskirchener Haupt- und Finanzausschuss einstimmig. Florian Beck (Bayernpartei), Ausschussmitglied und Kommandant der Feuerwehr Stephanskirchen, erklärte, dass für vier Lkw etwa 20 Leute gebraucht werden, die den entsprechenden Führerschein haben. Denn nur so seien für Einsätze immer genug Fahrer greifbar. „Wir schaffen gerade drei neue Fahrzeuge an. Da brauchen wir auch Leute, die die fahren können“, hielt Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie Bürger) fest, alles andere sei unsinnig.
Die Verantwortlichen der Feuerwehren Leonhardspfunzen, Schloßberg und Stephanskirchen haben sich laut Beck geeinigt, dass „jede Feuerwehr maximal zwei Aktive pro Jahr zum Lkw-Führerschein anmeldet.“ Monika Hollinger, Chefin des Ordnungsamtes, und Kämmerin Susanne Wittmann, sind vorsichtig und planen vorsichtshalber etwas Spielraum ein. Falls doch noch jemand dazukommt.
Seit 2009 wurde der Erwerb eines Lkw-Führerscheins der Klasse C oder CE für den Feuerwehrdienst von der Gemeinde mit 1800 Euro bezuschusst. Dafür musste sich der Aktive aber verpflichten, mindestens zehn Jahre für den Feuerwehrdienst zur Verfügung zu stehen. Sonst musste der Zuschuss zurückgezahlt werden. Aktuell liegt der Verwaltung ein Antrag auf Übernahme der Führerscheinkosten vor. Dieser Fall führte dazu, dass die Verwaltung die Rechtslage überprüfen ließ, um festzustellen, ob die Ende 2008 beschlossene Vorgehensweise noch in Ordnung ist.
Wilfried Schober vom Bayerischen Gemeindetag, profunder Kenner aller Rechtsfragen rund um die Feuerwehren in Bayern, weiß, dass Verpflichtungserklärungen mit Rückzahlungsvereinbarungen gemäß einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) nicht mehr zulässig sind. Er empfahl der Gemeinde, künftig sämtliche Führerscheinerwerbskosten vollständig aus dem Gemeindehaushalt zu finanzieren. Denn die Gemeinden sind nach dem bayerischen Feuerwehrgesetz zum Unterhalt einer Feuerwehr verpflichtet.
Kreisbrandrat Richard Schrank unterstützt die Rechtsauffassung des Bayerischen Gemeindetages und bestätigt: „Wenn die Fahrerlaubnis ausschließlich für den Feuerwehrdienst benötigt wird, sind die dafür entstehenden Kosten in voller Höhe von der Trägerin der Feuerwehr zu tragen. Eine eventuelle spätere Kostenanteilsverrechnung an einen Feuerwehrdienstleistenden ist nicht zulässig.“
Finanziert über allgemeinen Haushalt
Also zahlt Stephanskirchen nun die Führerscheine komplett, damit die Einsatzbereitschaft weiter gesichert ist. Die notwendigen Haushaltsmittel müssen in Abstimmung zwischen den Kommandanten und der Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eingeplant werden. Über den Daumen gepeilt dürften es zwischen 20000 und 25000 Euro sein. Sollten außergewöhnlich hohe Kosten für den Führerschein anfallen, wird die Verwaltung diese überprüfen.
Kreisbrandrat Schrank hat die Gemeindeverwaltung darauf hingewiesen, dass der Landkreis vier Sonderfahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes mit Fahrschulausstattung beschafft. Diese Fahrzeuge können zur Fahrerlaubnisausbildung für Feuerwehrangehörige genutzt werden, ohne dass den Gemeinden Kosten entstehen.