Riedering – Wirklich überrascht war Christoph Vordermaier nicht. Vergangene Woche hat der Riederinger Bürgermeister Post vom Landratsamt Rosenheim bekommen. Der Inhalt: Die Baugenehmigung für die Containeranlagen für geflüchtete Menschen auf Gut Spreng. „Damit hat man rechnen müssen“, sagt Vordermaier. Das Machtwort aus Rosenheim kommt trotz des Widerstandes aus Riedering – die Gemeinde hatte sich mehrfach und eindeutig gegen das Aufstellen ausgesprochen.
Gemeinde lehnt
Containeranlagen ab
Sowohl der Bauausschuss als auch der Gemeinderat – mit 19:0 Stimmen – lehnten Mitte des Jahres den Antrag zur Errichtung von zwei Wohnpavillons zur Unterbringung von Asylbewerbern auf Gut Spreng ab. Die dreigeschossigen Containeranlagen, bestehend jeweils aus zehn Zimmercontainern, drei Aufenthaltscontainern und vier Sanitärcontainern, passen nach Ansicht des Gremiums „nicht ins Landschaftsbild des Außenbereiches“. Zudem sei der Bau mit einer Größe von 30 mal 14 Metern und einer Höhe von zehn Metern zu groß, betont Vordermaier.
Wie eine Sprecherin des Landratsamts auf OVB-Anfrage mitteilt, sollen dort in Zukunft 100 geflüchtete Menschen untergebracht werden. In der alten Klinik auf Gut Spreng sollen 50 bis 60 Personen Platz finden. Der Umnutzung des Gebäudes in eine Flüchtlingsunterkunft stimmte der Gemeinderat anders als dem Bau der Container im Mai mit großer Mehrheit zu.
„Wir sträuben uns ja nicht, jemanden unterzubringen“, sagt der Bürgermeister. Allerdings müsse es sich dabei um eine „maßvolle Zahl“ handeln. Vordermaier spricht von 50 bis 100 Personen insgesamt. Das Landratsamt wolle hingegen 150 bis 160 Personen unterbringen. Dafür seien 102 Wohncontainer vorgesehen. „Diese hätten ursprünglich im dritten Quartal 2024 in Riedering errichtet werden sollen“, sagt die Landratsamt-Sprecherin. Da die Gemeinde auf Nachfrage jedoch nochmals das Einvernehmen verweigert hat, hat das Landratsamt von der Ausnahmeregelung nach Paragraf 246 des Baugesetzbuches Gebrauch gemacht.
Danach besteht die Möglichkeit, für die Errichtung von mobilen Unterkünften von Flüchtlingen, von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen. Heißt: Der Bau der Containeranlagen kann auch ohne die Zustimmung der Gemeinde vom Landratsamt genehmigt werden. Da diese am Donnerstag (10. Oktober) erteilt wurde, wird bereits in den kommenden Wochen mit den „vorbereitenden Maßnahmen“ für die Errichtung der Wohnpavillons begonnen, teilt die Sprecherin des Landratsamtes mit.
Die dafür benötigten Container sind ebenfalls bereits geliefert, teilte das Landratsamt mit. Da sich der „geplante Einsatz aufgrund des verweigerten Einvernehmens der Gemeinde Riedering verzögert“, müssten diese allerdings ab Montag (14. Oktober) noch auf dem landkreiseigenen Parkplatz des ehemaligen Romed-Krankenhauses in Wasserburg zwischengelagert werden. Auch, um Lagerkosten zu vermeiden. Neben den Containern für Gut Spreng werden dort auch rund 50 weitere abgestellt, die „aufgrund von Lieferengpässen vorausschauend für weitere mögliche Standorte sowie zum Austausch bestehender, aber beschädigter Wohncontainer angeschafft“ wurden.
Dass die Container überhaupt schon bestellt wurden, obwohl die Baugenehmigung noch gar nicht vorlag, findet Christoph Vordermaier „etwas ungewöhnlich“. Zudem sei es nicht die Schuld der Gemeinde, dass diese nun erstmal woanders gelagert werden müssen, wie man aus der Mitteilung herauslesen könnte. Darüber hinaus sei noch gar nicht klar, wie es auf Gut Spreng genau weitergeht. Denn – auch das betont der Rathaus-Chef – die Gemeinde will rechtliche Schritte gegen die Baugenehmigung prüfen.
Bürgermeister schließt
Klage nicht aus
„Wir haben jetzt einen Monat Zeit, dagegen gerichtlich vorzugehen“, sagt Vordermaier. Entsprechend müsste beim Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden, bestätigt Johannes Lang, Geschäftsleiter der Gemeindeverwaltung. Die Möglichkeit dazu sei bereits diskutiert worden. Die Gemeinde wolle nun alles vorbereiten und die weiteren Schritte am 5. November dem Gemeinderat zur Beratung vorlegen. Dennoch sei auch weiterhin das Ziel, „eine einvernehmliche Lösung zu finden“, betont der Bürgermeister. Schließlich sei das Verhältnis zum Landratsamt gut und jeder könne die andere Seite verstehen.
Die geflüchteten Menschen, die auf Gut Spreng untergebracht werden sollen, bleiben bis zu einer endgültigen Entscheidung in den Turnhallen in Bruckmühl und Raubling, teilt die Landratsamts-Sprecherin mit. Die Umverteilung aus den Turnhallen verschieb sich daher um rund drei Monate.