Eggstätt – Schlussendlich genehmigte der Gemeinderat von Egggstätt in seiner jüngsten Sitzung einen Bauantrag für die Errichtung einer Stützwand um ein Güllelager sowie für die Auffüllung einer Stützmauer im Ortsteil Aufham. Zuvor hatte jedoch eine Anmerkung von Bauamtsleiterin Regina Maier für Stirnrunzeln gesorgt. Maier hatte nämlich angeführt, dass nach Inaugenscheinnahme durch das Bauamt der Grenzverlauf der gemeindlichen Straße nicht mehr festgestellt werden konnte. Der Bauherr werde also aufgefordert werden, die Grenzsteine wieder amtlich herstellen zu lassen, betonte Maier. Prinzipiell sei dem Antrag nichts entgegenzusetzen. Das Vorhaben im Außenbereich handle sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne des Paragrafen 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, da es einem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die landwirtschaftliche Bestätigung durch das AELF liege bereits vor, betonte Maier. Aber es fehlten die Grenzsteine. Damit sei also weder der Genehmigungsbestandteil Auffüllung quantifizierbar noch sei der Grenzabstand der Mauer feststellbar. Der Gemeinderat könne das gemeindliche Einvernehmen erteilen, aber eben mit der Auflage, dass der Bauherr die Grenzsteine wieder amtlich herzustellen habe. Hans Plank (CSU) merkte an, dass es in Eggstätt keineswegs Sitte sei, Grenzsteine zu überplanen. Er erinnere sich an einen Antrag vor zwei Jahren: Damals war es auch um Grenzsteine gegangen. „Die waren überkiest, wurden aber wiederaufgefunden.“ Da keine weiteren Anmerkungen kamen, ließ Bürgermeister Christoph Kraus (FBE) über den Bauantrag abstimmen. Dem Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Stützwand um ein Güllelager sowie der Auffüllung der Stützmauer zur Straße erteilten die Gemeinderäte schließlich einstimmig das Einvernehmen. Jedoch mit dem Zusatz, dass die amtliche Grenzherstellung notwendigerweise vor der Auffüllung durch den Bauherrn zu veranlassen sei.elk