Grundsatzentscheidung gefällt

von Redaktion

Lärmschutz von tragender Bedeutung beim Bebauungsplan Tannerhut

Brannenburg – Einer Grundsatzentscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Tannerhut stimmte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung trotz Gegenstimmen zu. Konkret handelt es sich dabei um den ehemaligen Sportplatz und den davorliegenden unbebauten Bereich an der Rosenheimer Straße. Dem Lärmschutz komme aufgrund der Lage zwischen Staatsstraße und Bahnlinie eine entscheidende Rolle zu, so Ingenieur Peter Rubeck (Planungsgruppe Strasser) in seinen Ausführungen.

Zonierung
beschlossen

Der Gemeinderat hatte die Nutzung des Gebiets bereits in der Vergangenheit mehrmals diskutiert und eine Zonierung beschlossen. Diese Zonierung soll von einem allgemeinem Gewerbegebiet an der Bahnlinie über ein Gebiet mit eingeschränktem Gewerbe hin zu zwei Baufeldern im urbanen Gebiet verlaufen, wo dann Wohnnutzung sowie Gewerbe und soziale Einrichtungen möglich seien. Der Vorteil der Kategorie „urbanes Gebiet“ sei die flexible Flächenverteilung, erläuterte Rubeck. Für das Gewerbegebiet sind rund 3300 Quadratmeter vorgesehen, das urbane Gebiet soll rund 3500 Quadratmeter umfassen. Soweit möglich, soll auch der Baumbestand erhalten bleiben und ein Kinderspielplatz angelegt werden. Die Fragen des Gemeinderats beschäftigten sich insbesondere mit der Zufahrt zum Planungsgebiet.

Außer der bereits jetzt bestehenden Zufahrt werde das Staatliche Bauamt keine weitere zulassen, so Rubeck. Auch eine Erschließungsstraße im nördlichen Bereich sei aufgrund der dortigen Wohnbebauung nicht möglich. Nicht vergessen werden solle bei der Planung ein möglicher Kindergarten im Ortsteil Tannerhut, war aus dem Gremium zu hören.

„Mit vier Gegenstimmen sprach man sich für die Aufstellung des Bebauungsplanes aus.“

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