Nußdorf – In der jüngsten Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeisterin Susanne Grandauer (CSU/FWG) über das bevorstehende Scoping-Verfahren zum Brenner-Nordzulauf, das in Kürze durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) eingeleitet wird. Dieses Verfahren stellt einen entscheidenden Schritt im Planungsprozess dar, um den Rahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung festzulegen.
Bedenken
einbringen
Dabei werden relevante Behörden, Verbände, und auch die Gemeinde Nußdorf einbezogen, um ihre Stellungnahmen und Bedenken einzubringen. Auf Antrag der Gemeinde wurde die Frist für die Stellungnahme bis zum 30. Oktober verlängert.
Im Fokus stehen fehlende Gutachten, die für eine detaillierte Bewertung der Auswirkungen des Projekts erforderlich sind. Dabei wird die Gemeinde von einigen Spezialisten fachkundig unterstützt.
Besonders die geplante Untertunnelung des Gemeindegebiets wirft Fragen auf. So fehlen in den bisherigen Unterlagen konkrete Angaben zu Baustelleneinrichtungsflächen und Deponien.
Ebenso sind die Flächen für den Aushub nicht festgelegt, obwohl diese bereits jetzt im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht werden müssten. Auch Verwertungskonzepte und die Prüfung möglicher Schadstoffbelastungen sind noch offen.
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Wasserschutzgebiete Hofpoint-Guggenau und Sulzberg. Um diese wichtigen Trinkwasserressourcen zu schützen, fordert die Gemeinde eine detaillierte Prüfung der möglichen Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben. Diese Prüfung soll im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgen. Zudem sollten Baustelleneinrichtungen und Lagerflächen außerhalb der Wasserschutzgebiete geplant werden, um die Gefährdung des Grundwassers zu minimieren. Auch der Schutz von Natur und Landschaft spielt eine große Rolle.
Internationale Vorgaben wie die Alpenkonvention von 1991 und die FFH-Richtlinie, die den Erhalt natürlicher Lebensräume sicherstellen soll, müssen berücksichtigt werden. Besonders der Schutz des Bergwaldes und der Biodiversität im Inntal ist von hoher Bedeutung.
Neben diesen ökologischen Aspekten wird auch die Lärmentwicklung am südlichen Tunnelende in Kirnstein kritisch betrachtet. Die zu erwartenden Schallbelastungen könnten sich über das Gebirgstal hinweg bis in höher gelegene Wohngebiete erstrecken. Eine genaue Untersuchung der Schalltrichterwirkung ist daher notwendig. Zusätzlich zu den Lärm- und Umweltaspekten fordert die Gemeinde eine genaue Darstellung der Verkehrsbelastungen, die durch den Baustellenbetrieb entstehen werden. Lösungen zur Entlastung der Infrastruktur und zur Wahrung der Erholungsräume im Inntal sind essenziell. Weitere Untersuchungen könnten im Verlauf des Scoping-Verfahrens folgen.
Mit diesen Maßnahmen will Nußdorf sicherstellen, dass die geplanten Bauvorhaben im Rahmen des Brenner-Nordzulaufs so umweltverträglich wie möglich umgesetzt werden.
Ausstehende
Gutachten
Eine Stellungnahme sei erst möglich, wenn ausstehende Gutachten zu den relevanten Themen vorliegen würden, so Susanne Grandauer. Sollten sich im weiteren Verlauf noch offene Punkte ergeben, so können die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eingebracht werden, so die Bürgermeisterin. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Stellungnahme an das EBA weiterzuleiten.