Zum Bericht „Rinderweide statt Radlweg“ im Lokalteil:
Das Landratsamt Rosenheim fordert mit Verweis auf Rechtsgrundlagen, die einzuhalten sind, den Rückbau eines Erdhügels und eines nicht genehmigten Heustadel bei einem ehemaligen Bauernhof auf dem Gemeindegebiet in Kolbermoor, weitab von sonstiger Bebauung. Die Behörde ist auch nicht bereit, den Heustadel zu genehmigen, weil es für die Behörde mit Landrat Otto Lederer „ein wichtiges Anliegen ist, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren“. Wer kann es den Eigentümern verdenken, dass sie ihre Flächen dann anderweitig nutzen möchten, auch wenn ein öffentlich zur Verfügung gestellter Verbindungsweg damit entfällt.
Beim Lesen des Artikels haben wir uns aber verwundert die Augen gerieben. Denn im Stadtgebiet von Kolbermoor hat eine Baufirma vor einiger Zeit einen Lagerplatz erweitert, der jetzt unmittelbar an ein Jahrzehnt vorhandenes Wohngebiet angrenzt, ohne dass es für die Erweiterung eine Baugenehmigung gibt. Der Lagerplatz wird zudem durch einen lauten Turmdrehkran bedient. Auch für den Kran, der ortsfest und dauerhaft unzulässig in einem Mischgebiet steht und daher als bauliche Anlage anzusehen ist, gibt es keine Baugenehmigung. Die Wohnanlieger sind dem Lärm, der durch den Betrieb des Lagerplatzes entsteht, schutzlos ausgeliefert. Einen Bebauungsplan, der auf der erweiterten Lagerfläche gewerbliche Nutzung vorsah, hat das Verwaltungsgericht zuvor als unzulässig erklärt, weil das Trennungsgebot zwischen neuem Gewerbe und dem vorhandenen Wohngebiet nicht beachtet wurde. Dennoch sind trotz wiederholter Aufforderung weder Stadt noch Landratsamt bereit, im Fall es Lagerplatzes geltendes Recht umzusetzen und die Wohnanlieger zu schützen. Kann es sein, dass die dem Landratsamt so wichtige Rechtsstaatlichkeit noch von anderen Kriterien abhängt?
Erich Nagel
Kolbermoor