Festgesetzte Ausgleichsflächen übernehmen
Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 „Söchtenau-Nord“ im Gemeinderat
Söchtenau – Bereits vor einiger Zeit fasste der Gemeinderat Söchtenau in Absprache mit dem Landratsamt Rosenheim den Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 1 „Söchtenau Nord“ aufzuheben. Hauptgrund hierfür ist die Tatsache, dass der Plan veraltet ist und nicht mehr zeitgemäße Festsetzungen enthält. In sei