Oberaudorf – Zentrales Thema der jüngsten Gemeinderatssitzung in Oberaudorf war der geplante Supermarkt auf dem Gschwendtner Feld. Für die dafür notwendige Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans musste der Rat die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger behandeln.
Die meisten der 39 Träger öffentlicher Belange hatten keine Stellungnahme abgegeben oder sehen sich von dem Vorhaben nicht betroffen. Andere machten nur die üblichen Bemerkungen, etwa dass keine im Boden liegenden Leitungen beschädigt werden dürfen. Kritisiert wurde der Flächenverbrauch, der zulasten der Landwirtschaft geht, und die zunehmende Überschwemmungsgefahr am Auerbach durch die Bodenversiegelung. Um die Überschwemmungsgefahr zu reduzieren, hat der Rat beschlossen, dass zuerst ein Rückhaltebecken am Röthenbach gebaut werden muss. Erst danach will er die Satzungsbeschlüsse fassen, die den Bau des Supermarkts und eines Drogeriemarkts ermöglichen.
Von den Anliegern der Gartenstraße, die ihre Anwesen zwischen dem Gschwendtner Feld und der Bahnlinie haben, wurde unter anderem eine ansprechende Geländeprofilierung und -gestaltung westlich des Supermarkts angeregt. Außerdem kam die Forderung, dass bei der Anordnung der Lüftungsanlagen und Wärmepumpen des Supermarkts darauf geachtet werden müsse, dass von diesen keine Lärmbelästigung für die Anwohner ausgeht. Dafür zeigten die Räte Verständnis. Die Forderung, dass die Photovoltaikelemente aus optischen Gründen nicht auf dem Dach, sondern an der Südfassade angebracht werden sollen, lehnte der Rat hingegen ab. Dort sei aufgrund der teilweise im Hang liegenden Südseite nicht ausreichend Platz.
Die Restfläche im Süden des Gschwendtner Felds, die etwas mehr als die Hälfte des Areals umfasst, wird im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan stellt nur eine Absichtserklärung des Gemeinderats im Hinblick auf die langfristige Entwicklung des Dorfs dar. Er schafft kein Baurecht. Dafür ist in einem weiteren Schritt noch ein Bebauungsplan erforderlich. Über diesen kann der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Laut einer Statistik der Gemeinde gibt es einen Bedarf an 4,5 bis 7,5 Hektar Gewerbefläche, von denen vier bis sechs Hektar auf ein Logistikzentrum entfallen.
Die für den Fortschritt des Vorhabens erforderlichen Satzungsbeschlüsse sollen zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden. Bei fast allen Beschlüssen gab es keinen Konsens. Sie wurden gegen drei bis vier Stimmen gefasst.
Auf der in gerader Linie verlaufenden Geigelsteinstraße will die Gemeinde eine Abbiegespur und eine Verkehrsinsel bauen. Damit soll die Geschwindigkeit des Verkehrs im Bereich der Abzweigungen zum Supermarkt und zum gegenüberliegenden Wertstoffhof reduziert und so die Unfallgefahr im Kreuzungsbereich vermindert werden.