Neue Aufgaben für die Chiemgau GmbH

von Redaktion

Gemeinderat Pittenhart geht Erweiterung der Tätigkeitsfelder trotz Bedenken mit

Pittenhart – Durch die Erweiterung der Tätigkeitsfelder der landkreiseigenen Chiemgau GmbH ist eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Damit verbunden ist die Realisierung von Energieprojekten im Landkreis. Da auch die Gemeinde Pittenhart zur Chiemgau GmbH gehört, ist dafür eine Entscheidung des Gremiums erforderlich.

Im Gemeinderat entwickelte sich zu dem Thema eine angeregte Diskussion, bei der unter anderem Gemeinderat Sebastian Stöcklhuber die Wirtschaftlichkeit der „aufgeblähten Organisation“ bezweifelte, was vielleicht auch finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde Pittenhart hätte. Er monierte, dass die Gemeinde im Vorfeld nicht über die Absichten der Chiemgau GmbH informiert worden sei. Kritisch stand auch Georg Aringer (FW ) dem Vorhaben gegenüber. Auch er hat die Befürchtung, dass dadurch „der Wasserkopf zu groß wird“.

Georg Schartner (CSU) stellt den Nutzen der Chiemgau GmbH für die Gemeinde Pittenhart infrage. Er sah, außer bei der Zusammenarbeit mit der Schul-IT, keinen Nutzen darin, zumal die Gemeinde auch finanziell beim Regionalwerk Chiemgau beteiligt ist und er die damit verbundenen laufenden Kosten und viel zu viel Bürokratie sieht. Hans Babinger (FW) fragte nach, ob durch die Erweiterung der Chiemgau GmbH nicht eine Konkurrenz zum Regionalwerk geschaffen werde.

Zweiter Bürgermeister Schreiner (CSU) zog das Fazit, dass mit der Erweiterung der Chiemgau GmbH keine Nachteile für die Gemeinde Pittenhart verbunden seien. Sinnvoll wäre es aber auch in seinen Augen, dass im Gemeinderat über eine weitere Mitgliedschaft beratschlagt werde. Dazu regte Thomas König, Geschäftsführer der Verwaltungsgemeinschaft, an, die Geschäftsführerin der Chiemgau GmbH, Dr. Birgit Seeholzer, zu einem gemeinsamen Termin mit den Gemeinderatsgremien Pittenhart, Obing und Kienberg einzuladen.

Letztlich sprachen sich die Pittenharter Gemeinderäte mit 6:1 Stimmen für die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Chiemgau GmbH aus und ermächtigten den Bürgermeister, in der Gesellschaftsversammlung der Chiemgau GmbH der Satzungsänderung, der Neugründung der Energieregion Chiemgau Verwaltungs-GmbH, der Mustersatzung für Projektgesellschaften und der Neugründung der Projektgesellschaft PV-Übersee-GmbH zuzustimmen.emk

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